Natur- und Insektenschutz gehen nur gemeinsam mit der Landwirtschaft
Entwurf des Bundesministeriums für das Bundesnaturschutzgesetz muss angepasst werden
Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesumweltministerin vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Insektenschutzgesetz) beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Albert Stegemann:
Gitta Connemann: „Im Ziel sind wir uns einig. Wir in der Union wollen mehr Insektenschutz. Unbedingt. Gemeinsam mit der Landwirtschaft. Diese hat dafür in den letzten Jahren viel getan – freiwillig. Leider ist dies nicht der Weg des BMU. Mit dem Gesetzentwurf drohen pauschale Unterschutzstellungen und Anwendungsverbote – und das ohne verlässliche Regelungen für die weitere Förderung oder einen finanziellen Ausgleich. Wir setzen auf Kooperation statt Eingriffe, Anreize statt Auflagen. Für dieses faire Miteinander muss der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren verbessert werden. Wir brauchen dafür die Festschreibung einer Kooperationspflicht (Vertragsnaturschutz mit Landnutzern) in Fauna-Flora-Habitat- und Naturschutzgebieten, die gesetzliche Absicherung eines Rechtsanspruchs auf Entschädigung sowie die gesetzliche Absicherung der Länderöffnungsklauseln.“
Albert Stegemann: „Der von Bundesumweltministerin Schulze vorliegende Gesetzentwurf fokussiert sich weiterhin zu sehr auf Einschränkungen und Vorgaben in der Land- und Forstwirtschaft. Zentrale Ursachen des Insektenrückgangs, wie die Versiegelung von Flächen oder von Menschen verursachte Verschmutzungen, bleiben ausgeklammert.
Vereinbarungen zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerien in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern zeigen, dass eine freiwillige Kooperation funktioniert. Dies dürfen wir nicht zerstören. Wir setzen auf einen gemeinsamen Weg. Dies wäre ein gutes Zeichen. Aber hierfür sind noch Änderungen im Gesetzentwurf erforderlich.“