Mehr Transparenz bei Datenschutz
Bundestag verabschiedet mit TTDSG neues Stammgesetz
Der Deutsche Bundestag beschließt am morgigen Donnerstag das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Damit werden mehr Rechtsklarheit und ein verbesserter Datenschutz sowie ein besserer Schutz der Privatsphäre geschaffen. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Digitale Agenda, Hansjörg Durz:
Tankred Schipanski: „Das neue TTDSG führt die Datenschutzregeln im Bereich der Telekommunikation und Telemedien erstmalig zusammen. Das schafft Übersichtlichkeit und Transparenz für die Anwender. Mit der Einrichtung von ‚Personal Information Management Systemen‘ (PIMS), also Systemen zu Datenschutz-Voreinstellungen, bringen wir erstmals Nutzerfreundlichkeit und Datenschutz zusammen. Das stärkt die Souveränität der Nutzer im Internet und bei Entscheidungen zum Umgang mit ihren Daten. Als Union hätten wir uns auch eine weitergehende Abschaffung der umständlichen Cookie-Banner vorstellen können, denn diese sind nutzerunfreundlich und führen in der Konsequenz nicht zu mehr Datensouveränität. Leider war das mit dem Koalitionspartner nicht möglich.“
Hansjörg Durz: „Mit diesem Gesetz machen wir Deutschland zum Vorreiter der digitalen Selbstbestimmung: Als erstes Land der Europäischen Union etablieren wir einen Rechtsrahmen für den Einsatz von PIMS. Damit sollen Nutzer in die Lage versetzt werden, zentral ihre Einstellungen für die Verwendung ihrer Daten vorzunehmen, wenn sie Telekommunikationsdienste oder Telemedien nutzen. Um PIMS so nutzerfreundlich und innovativ wie möglich zu gestalten, ist es uns als Union wichtig, dass diese Systeme auch von Unternehmen angeboten werden können. Dabei dürfen PIMS die von ihnen verwalteten Daten jedoch nicht zweckentfremden und dürfen kein Eigeninteresse daran haben, dass ein Nutzer der Weiterverarbeitung seiner Daten zustimmt. Internetzugangsdienste wie Browser müssen mit PIMS künftig kompatibel sein. Zudem verhindern wir, dass z.B. Browser zu den neuen Gatekeepern unserer Zeit werden. Das TTDSG schreibt fest: Der Nutzerwille ist von ihnen in jedem Fall zu akzeptieren.“