Kulturpolitiker der Koalition vereinbaren Eckpunkte zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes
Modernisierungspaket für den deutschen Film
Die Arbeitsgruppen für Kultur und Medien der Koalitionsfraktionen haben gemeinsame Eckpunkte zur anstehenden Novelle des Filmförderungsgesetzes erarbeitet. Diese werden der Filmbranche am Donnerstag vorgestellt. Dazu erklärt die kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Motschmann:
„Die Koalition reagiert auf die veränderten Sehgewohnheiten von Zuschauerinnen und Zuschauern. Mit dem Soforthilfeprogramm Kino in Höhe von 5,5 Millionen Euro im letzten Jahr und dem Zukunftsprogramm Kino in Höhen von 17 Millionen Euro für 2020 haben wir erste Schritte zur Modernisierung des Erlebnisortes Kino vorangebracht. Mit den Eckpunkten zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) wollen wir nun die deutsche Filmwirtschaft sichern und den deutschen Film als Wirtschafts- und Kulturgut stärken. Das Kino bleibt für uns der zentrale Ort des Filmerlebens.
Die Koalitionsfraktionen verfolgen zwei filmpolitische Ziele: Sie setzen sich für die Hebung der Qualität des deutschen Films ein, um den Erfolg beim Publikum zu erhöhen. Außerdem wollen sie den Etat der Filmförderungsanstalt (FFA) in Höhe von rund 50 Millionen Euro sichern helfen. Die FFA wirtschaftet nicht mit Steuergeldern, sondern mit Eigenmitteln der Branche.
Die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion sprechen sich für eine moderate Abgabeerhöhung aus, um das Abgabeaufkommen der FFA als wichtigster Bundesförderung stabil zu halten.
Konkret wollen wir die Erlössituation der Produzenten verbessern. Diese sollen einen stärkeren Anreiz dafür haben, erfolgreiche Filme zu produzieren. Wir sprechen uns für weitere Anstrengungen in der Drehbuchförderung und vor allem in der Drehbuchfortentwicklung aus. Hier hat die Branche besonderen Nachholbedarf ausgemacht. Denn ohne ein gutes Drehbuch kann kein guter Film entstehen. Die FFA soll außerdem mehr Mittel für die Filmherausbringung bereitstellen. Denn mit einer Stärkung der Verleih- und Vertriebsförderung können gute Kinofilme besser vermarktet werden und gehen nicht in der Masse unter.
Mit diesen aufeinander abgestimmten Maßnahmen erhöhen wir die Einspielergebnisse von Filmen an der Kinokasse. Deshalb halten wir auch an einem exklusiven Auswertungsfenster für die Kinos fest. Im Zeitalter der Digitalisierung wollen wir aber mit der Branche diskutieren, ob die für viele Filme in Anspruch genommene Verkürzung der Kinosperrfristen zur Regel gemacht und die Fristen für die übrigen Auswertungsstufen flexibilisiert werden sollten.
Doch nicht nur wirtschaftliche Aspekte zählen. Wir wollen Themen wie Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Diversität im deutschen Film weiter voranbringen. Bei Verstößen gegen die Einhaltung von sozialen Standards bei den Arbeitsbedingungen der Filmschaffenden am Set sollen künftig auch Sanktionen möglich sein, damit es vor und hinter der Kamera tatsächlich faire und soziale Arbeitsbedingungen gibt.“