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(Quelle: Tobias Koch)

Finanzminister setzt endlich verfassungsrechtliche Vorgaben um

Ampel handelt viel zu spät

Heute hat das Bundeskabinett die rückwirkende Anhebung von Grund- und Kinderfreibetrag sowie das Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt unsere finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann: 

„CDU und CSU fordern die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags zum 1. Januar 2024 seit fast einem Jahr. Dafür will die Koalition das Gesetz nun im Rekordtempo durch das Parlament peitschen, damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die veränderten Freibeträge noch vor Jahresende rückwirkend im sog. Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigen können und so Millionen zusätzlicher Steuererklärungen (42 Mio. statt 15 Mio.) vermieden werden. Hierbei wünsche ich viel Erfolg!

Wenigstens bei der Anpassung der Freibeträge für die Jahre 2025 und 2026 handelt die Ampel beherzter. Gleiches gilt für die Änderung des Steuertarifs, um die Wirkungen der kalten Progression in den kommenden beiden Jahren auszugleichen. Diese notwendigen Verbesserungen begrüßen wir, wie auch die Erhöhung des Kindergelds um fünf Euro.

Die Ampel bereitet auch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Abschaffung der Steuerklassen III/V und deren Ersetzung durch die Steuerklassen IV/IV mit Faktor vor. Das seit fast 15 Jahren existierende Faktorverfahren ist eine gute Methode, die Steuerbelastung schon im Lohnsteuerverfahren gleichmäßig auf beide Ehepartner zu verteilen. Gleichwohl sehen wir eine solche Zwangsbeglückung durch den Gesetzgeber kritisch, weil es diese Wahlmöglichkeit bereits heute gibt und kein Ehepaar gezwungen ist, sich für III/V zu entscheiden. Es sprechen im Gegenteil oft innereheliche Gründe für eine bewusste (und gemeinsame!) Wahl von III/V, bspw. die Tilgung eines Kredits durch nur einen Ehepartner oder ein gemeinsames Gehaltskonto. Aufgrund der für die Finanzämter zu erwartende Mehrarbeit dürfte das Vorhaben im Bundesrat kein Selbstläufer werden.

Gänzlich gefährdet die Ampel die Zustimmung des Bundesrats zum Zweiten Jahressteuergesetz allerdings mit dem erneuten Versuch, eine nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungen durchzudrücken. Die Erfahrungen mit der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeigen, dass 30.000 Mitteilungen zu genau vier gesetzlichen Änderungen geführt haben. Bei einer Erfolgsquote von weniger als ein Promille stellt sich die Frage, ob ein weiterer Papiertiger erforderlich ist. Gerade mit den neuen Anzeigepflichten konterkariert die Ampel ihr angebliches Bemühen um den Bürokratieabbau. Sie wird damit im Bundesrat auf erheblichen Widerstand stoßen.“