Deutschland kann mehr beim Klimaschutz im Verkehrsbereich
Palmölproduktion nicht durch die Hintertür fördern
Die Bundesregierung will am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie II (RED II) im Verkehrsbereich auf den Weg bringen. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Georg Nüßlein:
„Deutschland kann mehr beim Klimaschutz im Verkehr und das kosteneffizienter. Hierfür gilt es Innovationspotentiale konsequent zu nutzen, und ideologische Denkmuster endlich ad acta zu legen. Technologieoffenheit muss oberstes Gebot sein. Bezahlbare Mobilität für alle – auch im ländlichen Raum – wird auf absehbare Zeit ohne den Verbrennungsmotor nicht funktionieren. Deshalb ist es entscheidend, dass Kraftstoffe deutlich weniger Treibhausgase freisetzen als bisher.
Die Treibhausgas(THG)-Reduktionsquote, die Kraftstoffanbieter zu dieser Emissionsreduktion verpflichtet, ist ein bewährtes, marktwirtschaftliches Instrument. Es ist höchste Zeit, hier den Wettbewerb um den kostengünstigsten Klimaschutz noch weiter anzutreiben. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium bleibt leider hinter dem Möglichen zurück.
Zwar ist es richtig, dass der Regierungsentwurf nun auch auf Druck von CDU und CSU hin für 2030 eine höhere THG-Reduktion von 22 Prozent vorsieht. Um dieses Ziel auch realisieren zu können, muss der Pfad dorthin jedoch kontinuierlich und nicht erst im Wesentlichen ab Mitte des Jahrzehnts ansteigen. Auch die nach wie vor geplante Mehrfachanrechnung der Elektromobilität birgt Gefahren: Deutschland braucht E-Mobilität und emissionsarme Kraftstoffe gleichermaßen. Die THG-Quote sollte jedoch angesichts der vielerlei anderen Förderwege für die E-Mobilität eindeutig den Fokus auf den Kraftstoffemissionen haben.
Wir begrüßen auch, dass sich die Bundesregierung auf eine bessere Berücksichtigung der Zukunftstechnologie Wasserstoff im Rahmen der THG-Quote verständigt hat. Unverständlich ist, dass Wasserstoff biogenen Ursprungs nicht berücksichtigt werden soll. Hier setzen wir uns im parlamentarischen Verfahren für eine Korrektur ein, damit zumindest Abfall- und Reststoffe auf diesem Wege zum Klimaschutz beitragen können.
Nachbesserungen sind auch beim Thema Palmöl zwingend erforderlich. Während Deutschland einen schrittweisen Ausstieg bis 2026 vorsieht, gehen andere EU-Staaten ambitionierter vor. Dies könnte dazu führen, dass zunächst weit mehr Palmöl bei uns zum Einsatz kommt als bisher. Hier hätten wir vom Bundesumweltministerium mehr Mut erwartet. Umweltschädlich ist zudem die Förderkulisse, die künftig in Deutschland für den Einsatz von Abwässern aus der Palmölproduktion (POME) gelten soll. Dass die EU POME als fortschrittlichen Ausgangsstoff der Biokraftstoffproduktion einstuft, ist unverständlich, weil er doch erst bei der Palmölproduktion entsteht. Besonders problematisch wird diese Fehlentscheidung durch die jetzt in Deutschland vorgesehene Doppelanrechnung im Falle eines Überschreitens der gesetzlichen Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe. So entsteht ein zusätzlicher starker Förderanreiz. Hier ist POME zwingend auszunehmen. Denn alles andere untergräbt unsere Nachhaltigkeitsbemühungen und macht Deutschland zum Treiber der Palmölproduktion.“