Das lange Drängen hat sich gelohnt – künftig realistischer Umgang mit Wölfen
Überfälliger Schritt in die richtige Richtung
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Umgang mit Wölfen beschlossen. Hierzu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Gitta Connemann und Georg Nüßlein:
Gitta Connemann: „Endlich hat sich die Bundesumweltministerin bewegt und ihre Dauerblockade aufgegeben. Ohne das beharrliche Drängen unserer Ministerin Julia Klöckner und ohne den Dauerdruck der Union wäre weiter nichts passiert. Der Gesetzentwurf ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dieser war aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion längst überfällig.
Endlich hält beim BMU mehr Realismus im Umgang mit Wölfen Einzug. Der Wolf ist Realität. Und sorgt für Angst bei Menschen in ländlichen Regionen. Denn diese sind zunehmend mit dem Raubtier konfrontiert. Der Gesetzentwurf ist für diese betroffene Bevölkerung ein wichtiges Signal - ebenso wie für unsere Weidetierhalter. Die Zahl verletzter und getöteter Haus- und Nutztiere ist dramatisch gestiegen. Schäfereien geben auf. Die Folgen für Heide und Deiche können dramatisch sein.
Wir hätten uns noch mehr gewünscht. Dazu war das BMU jedoch nicht bereit. Dafür werden wir uns jetzt im parlamentarischen Verfahren stark machen. Für uns hat die Sicherheit des Menschen erste Priorität. Und für uns haben Weidetiere dasselbe Recht auf Tierschutz wie Wölfe. Deshalb führt aus unserer Sicht an einer Bestandsregulierung kein Weg vorbei. Ohne Regulierung wird die Anzahl in den nächsten fünf Jahren explodieren. Wenn Bund und Länder handlungsfähig bleiben wollen, müssen SPD und Grüne sich weiter bewegen.
Europa gibt uns dazu die Möglichkeit an die Hand. Diese nutzen andere Mitgliedstaaten bereits. Deshalb fordern wir nach wie vor, Art. 16 FFH-Richtlinie eins zu eins umzusetzen. Der Europäische Gerichtshof wird bald urteilen, unter welchen Bedingungen Finnland von den strengen Schutzbedingungen der FFH-Richtlinie abweichen darf. Spätestens im Licht dieser Entscheidung muss das novellierte Bundesnaturschutzgesetz neu bewertet werden.“
Georg Nüßlein: „Das Thema Wolf eignet sich weder als ideologische noch als parteipolitische Spielwiese. Deshalb ist es gut, dass wir mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beim Wolf einen überfälligen Schritt vorankommen. Eine rechtssichere Entnahme von Wölfen wird einfacher möglich, gerade auch zum Schutz der Menschen in den betroffenen Regionen.
Die neuen Möglichkeiten, Wölfe auch zu schießen, werden das rasche Wachstum der Wolfsbestände in Deutschland aber nicht bremsen. An einem vorbeugenden, aktiv die Bestände regulierenden Wolfsmanagement führt deshalb kein Weg vorbei. Die Schaffung ‚wolfsfreier Zonen‘ bleibt auf der Tagesordnung. Auch auf europäischer Ebene braucht es Veränderungen: Zur Europawahl fordern CDU und CSU, die Wolfsbestände künftig realistisch – das heißt grenzüberschreitend und nicht national – zu betrachten und den strengen Schutzstatus des Wolfs zu ändern.“