Besserer Schutz von Verbrauchern vor schädlichen oder überflüssigen Nahrungsergänzungsmitteln
Wir sorgen für mehr Aufklärung und Kontrollen
Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Antrages „Gesundheitlichen Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln verbessern“ erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gitta Connemann und die zuständige Berichterstatterin Ingrid Pahlmann:
Gitta Connemann: „Heute ist ein guter Tag. Denn wir sorgen für mehr Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln. In Deutschland werden pro Jahr 2 Milliarden Euro dafür ausgegeben. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher greifen dazu. Sie versprechen sich davon Gesundheit. Doch Vorsicht: Die Wirksamkeit ist umstritten. Und die Wirkung manchmal sogar schädlich. Gerade bei einer übermäßigen Einnahme. Mehr hilft nicht mehr. Deshalb wollen wir EU-weit strengere Vorgaben für Nahrungsergänzungsmittel. Wir wollen klare und verbindliche Regeln. Für eine bessere Überwachung und Kontrolle. Dies gilt gerade auch für den Onlinemarkt. Dieser hat in der Pandemie geboomt. Online-Angebote müssen in gleicher Weise kontrolliert werden wie die in Apotheken, Drogerien oder Supermärkten. Allerdings gibt es auch einfachere Lösungen: frisches Obst, Gemüse und Co. Wenn es eines nicht gibt, ist es ein Mangel an Alternativen für eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung.“
Ingrid Pahlmann: „Mit unserer Initiative stärken wir den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Die steigende Nachfrage nach Nahrungsergänzungsmitteln zeigt, dass wir noch mehr Aufklärungsarbeit um Nutzen und Risiken brauchen. Auf EU-Ebene fordern wir valide Höchstmengenvorgaben für Vitamine und Mineralstoffe, um potenziell gefährliche Überdosierungen zu vermeiden. Da an vielen Stellen noch Wissenslücken bestehen, wollen wir die Forschung stärken und dabei insbesondere Risikogruppen wie Kinder, Schwangere, Stillende und Senioren in den Fokus nehmen. Nicht zuletzt muss die Ernährungskompetenz bei der Ausbildung von medizinischem und pflegerischem Personal gestärkt werden. Mit diesem Maßnahmenkatalog erreichen wir einen echten Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher.“