Ampel schiebt die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf die lange Bank
Handlungsbedarf gibt es schon vor Ende 2024
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine Kleine Anfrage zum Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetz (BTHG) gestellt. Zur Antwort der Bundesregierung erklärt der Beauftragte der Fraktion für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Wilfried Oellers:
"Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verläuft schleppend. Diesen Eindruck bestätigt hat nun die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion. Die Ampel schiebt die Verantwortung allzu sehr auf die Länder.
Die Bundesregierung hat offensichtlich nicht einmal einen Überblick, wie weit die Länder mit dem Abschluss und der Umsetzung der Landesrahmenverträge sind. Baustellen und möglichen gesetzlichen Handlungsbedarf gibt es genug. Dies betrifft zum Beispiel die Beteiligung von Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen beim Abschluss von Landesrahmenverträgen, die Frage bundeseinheitlicher Kriterien bei der Bedarfsermittlung, die Sicherung der Finanzierung der personenzentrierten Leistungserbringung oder auch die Beseitigung von Schnittstellen zwischen Eingliederungshilfe und Pflege. Gleiches gilt für die Erarbeitung von Konzepten zur Fachkräftesicherung in der Eingliederungshilfe gemeinsam mit den Ländern.
Auch wenn verbindliche Ergebnisse zur Umsetzung des BTHG erst für Ende 2024 erwartet werden, muss die Bundesregierung viel aktiver werden. Ansonsten bleibt das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel ein Lippenbekenntnis, das BTHG auf allen staatlichen Ebenen und von allen Leistungserbringern konsequent und zügig umzusetzen.“
Hintergrund:
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion „Stand und Ergebnisse der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 Bundesteilhabegesetz“, BT-Drucksache 20/6935, kann hier abgerufen werden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/069/2006935.pdf