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(Quelle: Tobias Koch)

Ampel-Novelle des Baugesetzbuches enttäuscht Erwartungen

Gesellschaftlicher Stellenwert von bezahlbarem Wohnen muss sich rechtlich abbilden – Vorrang für Wohnungsbau statt neuer Auflagen

Am morgigen Donnerstag berät der Bundestag in erster Lesung die von der Bundesregierung lange angekündigte Novelle des Baugesetzbuches (Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, BT-Drs. 20/13091). Dazu können Sie den baupolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, gerne so zitieren: 

„Die Lage beim Wohnungsbau ist dramatisch. Es wird in Deutschland zu wenig gebaut, weil die Kosten schlicht zu hoch sind. Damit steigen die Mieten, das hat enorme gesellschaftliche Sprengkraft. Die Erwartungen an die Baugesetzbuch-Novelle waren daher riesig, die Enttäuschung ist es nun auch. Statt eines Durchbruchs für schnelles und kostengünstiges Planen und Bauen, gibt es nur kosmetische Verbesserungen und zum Teil sogar neue Auflagen. Da kann man nur sagen: Auftrag verfehlt! Wir brauchen kein Klein-Klein, sondern eine echte Zeitenwende für bessere Rahmenbedingungen beim Bauen. Sonst wird Wohnen irgendwann unbezahlbar.

Die überragende gesellschaftliche Bedeutung von bezahlbarem Wohnen muss sich auch rechtlich abbilden. Dem Bau von neuen Wohnungen muss bei der Interessenabwägung Vorrang eingeräumt werden. Für den Bau von Windkraftanlagen ist das bereits geltendes Recht.

Bei der Einführung des sogenannten Bauturbos in § 246e BauGB bleibt die Ministerin auf halber Strecke stehen: Das Baugesetz tritt erst 2025 in Kraft, die Regelung ist aber bis 2027 befristet. Das ist viel zu kurz. Die Schaffung von Wohnraum muss bundesweit und für einen längeren Zeitraum erleichtert werden, um der Branche die nötige Planungssicherheit zu verschaffen. Auch die Schaffung der korrespondierenden sozialen Infrastruktur wie zum Beispiel Kitas muss über diese Vorschrift mitermöglicht werden.

Von der versprochenen Entbürokratisierung des Baurechts fehlt im Regierungsentwurf jede Spur. Statt Auflagen konsequent abzusenken, wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, neue Klimaschutzauflagen anzuordnen, die das Bauen noch bürokratischer, aufwendiger und damit teurer machen. Auch die Einschränkung von Eigentümerrechten bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird ohne jede Begründung verlängert. Dabei gibt es kluge Möglichkeiten, Mieterschutz und Eigentumsbildung in Einklang zu bringen.

Viel zu zögerlich ist der Entwurf auch bei den Umweltberichten. Anstatt Umfang und Tiefe der Prüfung zu reduzieren, gibt es nur eine Soll-Vorschrift für deren Länge. Das kann nicht funktionieren. Die dringend benötigte Entlastung gibt es dadurch nicht.“