Wirtschaftspaket gegen Corona-Folgen
Pfeiffer: Liquiditätssicherung hat oberste Priorität
Die Corona-Krise hat massive Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft – jetzt geht es darum, Unternehmen zu stützen und Arbeitsplätze zu sichern. Der Bundestag hat dafür mehrere Maßnahmenpakete beraten und mit großer Mehrheit beschlossen.
Das Finanzvolumen der Unterstützungsmaßnahmen hat historische Dimension. Allein der geplante „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (WSF) weist ein Volumen von 600 Milliarden Euro auf. Er enthält staatliche Kreditgarantien von 400 Milliarden Euro, um den Kapitalzugang der Unternehmen zu sichern. Zudem sind 100 Milliarden Euro für Rekapitalisierungsmaßnahmen vorgesehen. Weitere 100 Milliarden Euro werden zur Absicherung der Sonderprogramme der staatlichen Bankengruppe KfW bereitgestellt.
#Bundestag beschließt milliardenschweres Hilfspaket gegen die #Corona-Krise: Ein 600-Milliarden-Fonds schützt unsere Unternehmen und damit unsere Jobs. Mehr hier: https://t.co/wKfqz8KFF7#wirhandeln#COVID2019pic.twitter.com/KwrQspVWg9
— CDU/CSU (@cducsubt) March 25, 2020
Realwirtschaft unterstützen
Ziel ist, Unternehmen der Realwirtschaft zu unterstützen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte. Dabei müssen die Unternehmen grundsätzlich mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: Ihre Bilanzsumme beläuft sich auf über 43 Mllionen Euro, sie haben einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro und/oder beschäftigen im Jahresdurchschnitt mehr als 249 Arbeitnehmer. Im Einzelfall können auch kleinere Unternehmen, die für die Infrastruktur besonders relevant sind, von den Maßnahmen profitieren.
Gigantischer Rettungsschirm: "Wir sind in einer Sondersituation, wir verabschieden heute Notfallmaßnahmen u. Soforthilfen in einem Umfang, der bisher noch nicht dagewesen ist - für Unternehmer & Arbeitnehmer in allen Wirtschaftsbereichen, so Joachim Pfeiffer. #ZusammengegenCoronapic.twitter.com/vOB4WAy0PW
— CDU/CSU (@cducsubt) March 25, 2020
Oberste Priorität: Liquidität sichern
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, betonte, dass „wir uns in einer Sondersituation befinden“. Die Dimension der Herausforderung sei „gigantisch, historisch einmalig“. Oberste Priorität habe nun, Liquidität zu sichern und, wo notwendig, zuzuführen.
Schnelle #Corona-Hilfe für Selbstständige, Freiberufler & Kleinunternehmer: Bund zahlt - je nach Größe und Liquiditätsbedarf – bis zu 15.000 € & unterstützt so bei Betriebs-, Miet- und Pachtkosten. Insgesamt werden dafür 50 Mrd. € aus d. Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. pic.twitter.com/abGNjDG0un
— CDU/CSU (@cducsubt) March 25, 2020
„Eine Notfallsituation“
Selbständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmern soll schnell und unbürokratisch mit – je nach Größe und Liquiditätsbedarf – einmaligen Soforthilfen von bis zu 15.000 Euro geholfen werden. Diese bundeseinheitliche Regelung soll die wirtschaftliche Existenz sichern und akute Liquiditätsengpässe aufgrund laufender Betriebsausgaben wie Pacht- oder Darlehenskosten und Leasingraten überbrücken. Insgesamt werden hierfür 50 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Joachim Pfeiffer unterstrich, dass die Direkthilfen für Solo-Selbstständige ohne bürokratische Hürden ausgezahlt werden: „Es ist eine Notfallsituation, und wir helfen denjenigen, die jetzt bedürftig sind.“
Wir haben in den letzten Jahren solide gewirtschaftet, um in einer Notsituation, wie in der aktuellen #Corona-Krise, angemessen handeln zu können - dieser Moment sei jetzt gekommen, erklärt @reinhardbrandl im Bundestag. pic.twitter.com/8TgGhCDC6M
— CDU/CSU (@cducsubt) March 25, 2020
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Ein weiterer wichtiger Punkt, der die Folgen der Pandemie für die Unternehmen abfedern soll, ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: Normalerweise haben Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit bis zu drei Wochen Zeit, um eine Insolvenz zu beantragen. Diese Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. September 2020 ausgesetzt – Voraussetzung für die Aussetzung ist, dass der Insolvenzgrund auf die Corona-Krise zurückzuführen ist. Außerdem muss es Sanierungschancen geben. Ähnliche Regelungen gab es schon bei den Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016.