Steinmeier erneut zum Bundespräsidenten gewählt
- Bundesversammlung hat Frank-Walter Steinmeier für weitere fünf Jahre zum Bundespräsidenten gewählt
- 1.045 der 1.425 gültigen Stimmen entfielen auf Steinmeier
- CDU und CSU haben Wiederwahl des Amtsinhabers unterstützt
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier steht auch in den kommenden fünf Jahren an der Spitze des Staates. Mit einer Mehrheit von 1.045 der 1.425 gültigen Stimmen hat die Bundesversammlung den Amtsinhaber als Bundespräsidenten wiedergewählt. Im Vorfeld der Bundesversammlung hatte sich – neben den Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP – auch die Unionsfraktion für Steinmeier ausgesprochen. Neben ihm stellten sich nur Zählkandidaten zur Wahl.
Herzlichen Glückwunsch, Herr #Bundespräsident ? Wir wünschen für die zweite Amtszeit im höchsten Amt im Staate alles Gute und Gottes Segen. #Bundesversammlungpic.twitter.com/g9soZIxszM
— CDU/CSU (@cducsubt) February 13, 2022
Dass auch die oppositionelle Unionsfraktion den Sozialdemokraten Steinmeier unterstützt, ist nicht ungewöhnlich. Denn es gehört zur demokratischen Kultur in unserem Land, einen Bundespräsidenten aus den parteipolitischen Auseinandersetzungen herauszuhalten. CDU und CSU erachten Steinmeier als guten Bundespräsidenten, der sein Amt glaubwürdig und überparteilich führt. Er setzt sich mit Leidenschaft für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land ein. Er führt zusammen und grenzt nicht aus. Nach Ansicht der Unionsfraktion werden seine besonderen Fähigkeiten gerade in schwierigen Zeiten wie diesen gebraucht. Auch in der Bevölkerung wird Steinmeier geschätzt, wie Umfragen zeigen.
Höchstes Staatsamt mit repräsentativer Funktion
Der Bundespräsident steht protokollarisch an der Spitze des Staates, hat laut Verfassung aber eine weitgehend repräsentative Funktion. So soll er die Einheit der Bundesrepublik Deutschland verkörpern; er soll das Land nach Innen und Außen vertreten. Welche Aufgaben er genau ausübt, bestimmt das Grundgesetz. Beispielsweise ernennt und entlässt er den Bundeskanzler und die Kabinettsmitglieder, unterzeichnet Gesetze, kann den Bundestag unter bestimmten Umständen auflösen und Verurteilte begnadigen. Er wahrt parteipolitische Neutralität und äußert sich nicht zur aktuellen Tagespolitik.
Lehren aus der Weimarer Republik gezogen
Indem sie die Befugnisse des Staatsoberhauptes stark begrenzten, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Lehren aus der Weimarer Republik gezogen. Damals wurde das Staatsoberhaupt – der Reichspräsident – unmittelbar vom Volk gewählt und war mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Die Konkurrenz zwischen gewähltem Präsidenten und ebenfalls gewählter Regierung führte zur politischen Blockade, letztlich zum Aufstieg der Nationalsozialisten und zum Ende der Weimarer Republik – mit den bekannten verhängnisvollen Konsequenzen.
Bundesversammlung umfasst MdB und Delegierte der Länder
In der Bundesrepublik Deutschland wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung gewählt. Diese setzt sich zusammen aus den Abgeordneten des Bundestags und einer gleichen Anzahl von Delegierten der Bundesländer: Da der 20. Bundestag 736 Sitze umfasst, sind diesmal 1.472 Wahlmänner und Wahlfrauen zusammengekommen, um das Staatsoberhaupt zu bestimmen. Die Delegierten aus den Bundesländern müssen nicht immer Politiker sein. Manchmal werden auch Prominente in die Bundesversammlung entsandt. Für die Unionsfraktion haben am 13. Februar unter anderem die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, Exbundestagspräsident Norbert Lammert, Bahnrad-Olympiasiegerin Kristina Vogel, Fußball-Bundestrainer Hansi Flick, Speerwerfer Johannes Vetter und Comedian Bernd Stelter ihre Stimme abgegeben.
Abstimmung unter Corona-Auflagen
Dass fast 1.500 Delegierte zusammenkommen mussten, um den Bundespräsidenten zu wählen, war in Zeiten der Corona-Pandemie eine Herausforderung. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen konnten sich nicht wie üblich im Plenarsaal des Reichstages versammeln, sondern mussten auf das geräumige Paul-Löbe-Haus ausweichen – ein Bundestagsgebäude, das über eine große Halle mit galerieartigen Etagenfluren verfügt. Es galt ein strenges Testregime und Abstandsregeln.
Von Weizsäcker begleitete die Wiedervereinigung
Laut Grundgesetz muss der Bundespräsident ein Deutscher oder eine Deutsche sein, das Wahlrecht zum Bundestag besitzen und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Nach Ablauf seiner fünfjährigen Amtszeit kann er nur einmal wiedergewählt werden. Als erster Bundespräsident wurde 1949 Theodor Heuss gewählt. Zur Zeit der Wiedervereinigung führte Richard von Weizsäcker das Amt. Auf ihn folgten Roman Herzog und Johannes Rau, Horst Köhler und Christian Wulff, Joachim Gauck und schließlich Frank-Walter Steinmeier.