Corona: Bundestag „auf dem Fahrersitz“
Neufassung des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen gegen Pandemie gerichtsfest machen
Das Coronavirus hat Deutschland fest im Griff. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, beschäftigt sich der Bundestag in dieser Woche mit der dritten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes seit März. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sagte zum Auftakt der Sitzungswoche, das neue Gesetz zeige, dass der Bundestag in der Pandemiebekämpfung „auf dem Fahrersitz“ sitze und die entsprechenden Vorgaben mache.
Damit machte Brinkhaus erneut deutlich, dass das Parlament von Anfang an aktiv daran beteiligt war, den rechtlichen Rahmen für den Kampf gegen die Ausbreitung von Covid-19 zu setzen. Bereits während der Bundestagsdebatte zur Corona-Krise in der vergangenen Woche hatte Brinkhaus darauf verwiesen, dass sich der Bundestag seit März bereits über 70 Mal mit dem Thema beschäftigt habe – von Debatten über Anträge bis zu Hilfspaketen.
Der Bundestag befinde sich auf dem Fahrersitz, wenn es um den Infektionsschutz geht, so @rbrinkhaus. Die Debatte des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes in dieser Woche zeige dies deutlich. Gleichzeitig macht er klar: "Der Bundestag arbeitet weiter" – mit zahlreichen Digitalformaten. pic.twitter.com/ucRm42Zi1e
— CDU/CSU (@cducsubt) November 3, 2020
Testkapazitäten ausweiten
Bei der dritten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geht es unter anderem um die Erweiterung der Testkapazitäten, um die Einbeziehung von veterinärmedizinischen Laboren und nichtmedizinischem Personal in die Auswertung von Tests sowie um die Vorbereitung von Schutzimpfungen in großem Maßstab. Es umfasst auch Entschädigungsregelungen etwa für Eltern, deren Kinder in Quarantäne müssen.
Maßnahmen detailliert auflisten
Nach Auskunft von Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein wird in das Gesetz ein zusätzlicher Paragraf eingeführt, der den seit Montag geltenden Teil-Lockdown zur Pandemiebekämpfung gerichtsfest macht. In dem Paragrafen werde detailliert aufgelistet, womit Bund und Länder ermächtigt würden, um die schwierige Lage in den Griff zu bekommen, sagte Nüßlein. Zu den Maßnahmen gehören die Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, das Abstandsgebot, die Maskenpflicht, Reisebeschränkungen sowie die Schließung von gastronomischen Betrieben, von Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Regionales Infektionsgeschehen im Blick
„Damit ist absolut sichergestellt, dass uns kein Verwaltungsgericht vorhalten kann, der Bundestag sei entweder nicht beteiligt gewesen oder die Maßnahmen seien nicht verhältnismäßig“, betonte Nüßlein. Er fügte hinzu, dass die Schutzmaßnahmen sich auf das Infektionsgeschehen in den Regionen beziehen sollten – insbesondere dort, wo der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten werde. „Es geht uns darum, das in der föderalen Struktur zu belassen“, sagte Nüßlein. Der Bund wolle das Thema nicht komplett an sich ziehen.