Haushaltmisere: Ampel hat keinen Plan B
3 Fragen - 3 Antworten mit unserem haushaltspolitischen Sprecher Christian Haase
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil am 15. November 2023 entschieden, dass der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nichtig ist. Diesen Nachtragshaushalt hat die Ampel-Koalition erst im Jahr 2022 verabschiedet. Mit ihm wurden 60 Milliarden Euro Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2021, die für die Bewältigung der Corona-Pandemie bestimmt waren, auf den heutigen Klima- und Transformationsfonds übertragen. Außerdem wurde die Art und Weise, wie man die Schulden im Haushalt verbucht, abgeändert. Dagegen hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beim Bundesverfassungsgericht geklagt und in vollem Umfang Recht bekommen.
Frage: Warum hat die CDU/CSU Bundestagsfraktion eigentlich geklagt?
Die Schuldenbremse im Grundgesetz verhindert, dass der Staat sich zu sehr verschuldet. Denn diese Schulden müssen im Zweifelsfall die nachfolgenden Generationen abbezahlen. Das wiederum raubt ihnen den finanziellen Spielraum für eigene Projekte. Insofern geht es hier auch um Generationengerechtigkeit. Auf Schuldenbergen können Kinder nicht spielen.
Liegt eine besondere Notsituation vor, dann gilt die Schuldenbremse nicht. Das war bei der Corona-Krise der Fall. Deshalb konnte der Bundestag den Staat ermächtigen, hohe Kredite aufzunehmen.
Insgesamt hatte der Bund 240,2 Milliarden Euro Schulden für 2021 veranschlagt. Diese möglichen Kredite – auch Kreditermächtigungen genannt – wurden aber nicht in voller Höhe ausgenutzt.
Deshalb beschloss die Ampel 2022, diese Erlaubnis rückwirkend für 2021 an den heutigen Klima- und Transformationsfonds und nicht genutzte Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro zu übertragen. Ein Zusammenhang mit der Corona-Krise bestand nicht mehr.
Der Trick: Die Schulden, die in späteren Jahren aufgenommen werden, sollten aber alle im Jahr 2021 verbucht werden – dem Jahr, in dem noch die Notsituation galt und die Schuldenbremse nicht griff.
Dies verstößt nach Auffassung der CDU/CSU gegen das Grundgesetz. Deshalb hat sie dagegen geklagt.
Frage: Ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion jetzt Schuld, dass die Ampel sparen muss?
Nein. Die Ampel-Regierung wusste von vornherein, dass ihre Trickserei verfassungswidrig ist, denn der Bundesrechnungshof kritisierte den Zweiten Nachtragshaushalt im Januar 2022 scharf. Aber sie hat sich darüber hinweggesetzt. Über einen Plan B verfügte sie auch nicht. Deshalb überlegt sie jetzt hektisch, wie sie an frisches Geld kommt. Unter anderem erwägt sie Steuererhöhungen.
Aber: Der Staat nimmt derzeit so viele Steuern ein wie noch nie – fast eine Billion Euro. Mit diesem Geld sollte die Regierung auskommen, wenn sie vernünftig haushaltet. Und das geht, indem sie klare Prioritäten setzt, indem sie sich entscheidet, wofür sie Geld ausgeben will und an welchen Stellen sie sparen will.
Frage: Wie geht es jetzt weiter?
Die Ampel-Regierung muss das Urteil des Bundesverfassungsgericht umsetzen. Dazu ist sie verpflichtet.
Die CDU/CSU-Fraktion jedenfalls erwartet so viel Redlichkeit von der Ampel. Derzeit prüft die Union noch, ob und welche Auswirkungen das Urteil auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds hat. Denn mit ihm werden ebenfalls Schulden auf Vorrat erlaubt.
Der Haushalt 2024 jedenfalls muss so aufgestellt werden, dass er die Vorgaben der Verfassung einhält. Und daran hat die Unionsfraktion bisher erhebliche Zweifel.