Durchbruch für den Digitalpakt
Bund darf Schulen beim Digitalausbau direkt fördern
Sowohl Bundestag als auch Vermittlungsausschuss zwischen Deutschem Bundestag und Bundesrat haben dem Kompromissvorschlag für den Digitalpakt Schule zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine bessere digitale Ausstattung der Schulen.
W-Lan, Tablets, digitale Tafeln - in den kommenden fünf Jahren bekommen die Ländern vom Bund insgesamt fünf Milliarden Euro für eine bessere digitale Ausstattung der Schulen. Das Geld darf auch für die digitale Weiterbildung der Lehrer eingesetzt werden. Für Ralph Brinkhaus, den Vorsitzenden der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag zeigt der Kompromiss, „dass Bund und Länder nach einem intensiven politischen Austausch zu vernünftigen Ergebnissen kommen“. Auch in Zukunft müsse man eng zusammenarbeiten, damit das Land vorankomme, so Brinkhaus nach der Einigung zum Digitalpakt Schule. Eines aber sei klar: „Insgesamt müssen wir uns noch stärker auf den Erhalt unserer Wirtschaftskraft konzentrieren, da der internationale Wettbewerb immer härter wird.“
Na also. Geht doch. Dann ran an die WLAN-Kabel und Clouds. Aber liebe Länder, bitte auch die Inhalte ändern! Lernstoff 1.0 von gestern passt nicht mehr zu modernen Schulen 4.0! Schüler müssen nicht nur mit modernen Geräten umgehen können, sondern auch mit Daten. #digitalpakt
— Nadine Schön (@NadineSchoen) 20. Februar 2019
Bildung bleibt Ländersache
Andreas Jung, den für den Bereich Finanzen zuständigen stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sieht in dem Verhandlungsergebnis zweierlei: „Bildung bleibt Ländersache, der Bund ist nicht der bessere Schulmeister und will es auch gar nicht sein. Aber die Schultür soll auch nicht Stoppschild für Bundes-Förderung von Infrastruktur sein.“ Der Ausbau der digitalen Infrastruktur sei eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. In den Schulen vermittle man Grundlagen für einen Gewinn bringenden Einsatz digitaler Medien, so Jung.
Durchbruch für den #Digitalpakt: In den kommenden fünf Jahren bekommen die Länder insgesamt fünf Milliarden Euro vom Bund für eine bessere digitale Ausstattung der Schulen. Mehr hier ➡️ https://t.co/ytNIs40wgypic.twitter.com/kBg3rOhK3V
— CDU/CSU (@cducsubt) 21. Februar 2019
Bund bekommt geforderte Transparenz
Im Kompromiss haben die Länder Änderungen bei der Co-Finanzierung künftiger gemeinsamer Projekte durchgesetzt. Der ursprünglich geplante Entwurf des Bundes sah mit der Verfassungsänderung eine 50-Prozent-Beteiligung der Länder bei allen weiteren gemeinsamen Projekten vor. Das lehnten die Länder ab. Im Gegenzug bleibt für den Bund aber die Kontrolle darüber, ob seine Finanzmittel auch tatsächlich für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Die Länder sollen zur Auskunft verpflichtet sein, wenn der Bund anlassbezogen Berichte und Akten anfordert.
Guter Kompromiss im #Vermittlungsausschuss z #GG Änderung mit Blick auf #Digitalpakt. Für ihn ist Weg frei. #Bund hat sich mit „Zusätzlichkeit“ d Finanzmittel u Kontrollrechten durchgesetzt. #Länder müssen jetzt b Qualität, Transparenz u Vergleichbarkeit im Bildungswesen liefern!
— Tankred Schipanski (@TSchipanski) 20. Februar 2019
Bund fördert Soziales Wohnen
Einigung wurde im Kompromissvorschlag auch bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus erzielt: 2010/2021 fördert der Bund diesen Bereich mit zwei Milliarden Euro und wird die GVFG-Mittel 2020
auf 665 Millionen Euro und 2021 auf eine Milliarde Euro aufstocken. Gerade im Bereich des sozialen Wohnungsbaus waren in der Vergangenheit Gelder des Bundes durch einzelne Bundesländer für andere Zwecke ausgegeben worden. „Die nun vereinbarte zusätzliche Mittelverwendung und die bestehenden Kontrollrechte bieten eine gute Grundlage dafür, dass sich so etwas nicht wiederholt“, so Brinkhaus. Auch insofern sei die Einigung wichtig gewesen.