Dr. Astrid Mannes: "Der Bund hat die Länder beim BAföG bereits vollständig entlastet"
Gute Bildung braucht gute Räume
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren! Wir diskutieren nun seit Monaten über die Kompetenzfrage im Bildungsbereich, die jedoch klar geregelt ist und die man durch noch so viele Debatten nicht um- oder wegdiskutieren kann. Und wir müssten das auch nicht immer wieder neu diskutieren, wenn die Linke und auch die FDP mal akzeptieren würden, wofür die Länder und wofür der Bund zuständig sind.
Auch heute diskutieren wir auf Bundesebene wieder über Luftfilter, funktionstüchtige Toiletten oder den Mangel an Steckdosen. Ich halte es für klug, dass gewisse Dinge auf den Ebenen geregelt werden, wo man näher dran ist, und dass sich der Bund nicht im Klein-Klein verliert.
(Beifall bei der CDU/CSU – Nicole Gohlke [DIE LINKE]: 80 Milliarden! Dann schauen Sie mal, wie die das zusammenkriegen!)
Zu der Forderung der FDP, der Bund solle die Hochschulen insbesondere bei der digitalen Lehre unterstützen, ist zu sagen, dass dies wieder originäre Aufgabe der Länder ist. Diese verfassungsrechtlich festgeschriebene Aufgabenverteilung sollten gerade wir als Bundespolitiker auch akzeptieren.
(Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann [FDP]: Das muss dann aber auch funktionieren!)
Dort, wo der Bund Handlungsmöglichkeiten hat, hat die Bundesregierung diese bereits genutzt, zum Beispiel mit dem Hochschulforum Digitalisierung. Dieses Forum berät bundesweit Hochschulen und Hochschullehrende dabei, analoge Lehrformate auf digitale umzustellen. Es fördert den Austausch und macht erfolgreiche Beispiele aus der Hochschullehre sichtbar. Die Beratung umfasst auch Fragen zum Datenschutz und zum Urheberrecht. Ich erinnere ebenfalls an den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“, mit dem vereinbart wurde, dass Bundesmittel zur Digitalisierung von Studium und Lehre eingesetzt werden.
Der Antrag der Linken stellt auf die Sanierung und Modernisierung der Hochschul- und Schulgebäude ab. Der Bund unterstützt Kommunen und Länder bereits bei ihren Aufgaben mit dem 2015 errichteten Kommunalinvestitionsförderungsfonds in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro. Darin enthalten sind 3,5 Milliarden Euro für die Sanierung, den Umbau oder die Erweiterung von Schulgebäuden
(Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Und wie machen sie das mit dem Rest zu den 80 Milliarden?)
auf Grundlage des Artikels 104c Grundgesetz. Nicht nur die Ausstattung und die Sanierung von Schulen sind Aufgaben der Länder oder der Kommunen als Schulträger. Auch der Betrieb der Schulen einschließlich der Umsetzung von Hygienemaßnahmen liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Länder bzw. der Kommunen als Schulträger.
Im Bereich des Hochschulbaus ist eine Unterstützung des Bundes lediglich bei Forschungsbauten einschließlich Großgeräten möglich und wird entsprechend auch praktiziert. Der Bund stellt im Rahmen dieser Gemeinschaftsaufgabe seit 2007 jährlich 298 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Bund hat die Länder beim BAföG bereits vollständig entlastet. Seit 2020 erhalten die Länder zusätzliche Umsatzsteueranteile. Auch die Kommunen wurden durch die Gewerbesteuerkompensation im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2020 ordentlich unterstützt.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Über die große, milliardenschwere Unterstützung der Länder im Bereich der Digitalisierung der Schulen haben wir an dieser Stelle schon mehrfach gesprochen.
Die Unterstützung der Länder durch den Bund im Bereich des Kitaausbaus, des ÖPNVs – hier möchte ich vor allem auf die Vervielfachung der GVFG-Mittel hinweisen –, im sozialen Wohnungsbau und künftig auch im Bereich der Ganztagsbetreuung an Grundschulen möchte ich nicht unerwähnt lassen.
Der Bund unterstützt die Länder im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten also an sehr vielen Stellen bei ihren eigenen, originären Aufgaben. Ich denke, dies sollten wir auch mal anerkennen und nicht immer nur einseitig mehr fordern. Die Union lehnt daher die hier vorliegenden Anträge ab.
(Beifall bei der CDU/CSU)