Skip to main content
2503114_Merz_Statement
(Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Michael Wittig))

Die Freiheit verteidigen: Einigung auf massive Investitionen

  • Fraktionen von Union, SPD und Grünen streben Grundgesetzänderung an
  • Merz und Dobrindt sehr zufrieden
  • Geld auch für Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste und IT-Sicherheit
     

Union, SPD und Grüne haben sich angesichts der sicherheitspolitischen Bedrohungslage auf massive Investitionen in die Verteidigung geeinigt. Um das zu ermöglichen, wollen die drei Fraktionen in der kommenden Woche gemeinsam das Grundgesetz ändern. Unionsfraktionschef Friedrich Merz zeigte sich mit dem hart errungenen Kompromiss aus der parlamentarischen Mitte heraus sehr zufrieden. Es werde „an keiner Stelle an finanziellen Mitteln fehlen, um die Freiheit zu verteidigen“, betonte er. Die CDU/CSU-Fraktion stellte sich einstimmig hinter das Verhandlungsergebnis. 

Die Grundgesetzänderung sieht vor, dass künftig unbegrenzt in die Sicherheit und Verteidigung Deutschlands investiert werden kann. Nur Verteidigungsausgaben bis zu einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) werden bei den Schuldenregeln angerechnet. Das entspricht laut Merz circa 45 Milliarden Euro. Der Rest ist von der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse ausgenommen.

Merz: „Deutschland ist zurück“

Zu den Verteidigungsausgaben zählen künftig auch Investitionen in den Zivil- und Bevölkerungsschutz, in die Nachrichtendienste, in die Sicherheit der Informationstechnik und in Hilfe für Staaten, die völkerrechtswidrig angegriffen werden – wie zum Beispiel die Ukraine. Die Botschaft, die von dieser Grundgesetzänderung ausgeht, lautet Merz zufolge: „Wir sind verteidigungsfähig und verteidigungsbereit.“ Das erkennen auch die westlichen Partnerstaaten an. „Deutschland ist zurück“, sagte der Fraktionschef.

Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz

Auch die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands soll gestärkt werden. Für Investitionen in die Infrastruktur und den Klimaschutz wird den Plänen zufolge ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro geschaffen, das sich über zwölf Jahre erstreckt. Allerdings müssen die Vorhaben, die aus dem Topf finanziert werden, zusätzlich zu denen kommen, die bereits im regulären Haushalt veranschlagt sind. Die Schwelle liegt hier bei zehn Prozent des BIP, was in etwa 50 Milliarden Euro entspricht. 

Aus dem Sondervermögen sind laut Einigung 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds bestimmt. Dieses Geld kann beispielsweise für den Ausbau des Energie- und Wärmenetzes genutzt werden. Darüber hinaus erhalten die Bundesländer künftig – wie der Bund schon jetzt – die Möglichkeit, sich jährlich um 0,35 Prozent des BIP neu zu verschulden.

Konsolidierung des Haushaltes weiterhin nötig

Merz zeigte sich zuversichtlich, dass mit den Summen auch enormes privates Kapital mobilisiert werde. Alles zusammen trage dazu bei, dass das Wirtschaftswachstum angekurbelt werde, welches wiederum nötig ist, damit Deutschland langfristig ohne neue Schulden auskommen kann. Gleichzeitig mahnte Merz, dass das Infrastrukturpaket nicht dazu verführen dürfe, bei der Konsolidierung des Haushaltes nachzulassen. Man werde weiter Ausgaben senken müssen, unterstrich er.  

Zweidrittel-Mehrheit erforderlich

Die drei Fraktionen hatten noch in der Nacht intensiv miteinander gerungen, um den Kompromiss zu erzielen und die Grundgesetzänderung in der letzten Sitzung des alten Bundestages vor der Neukonstituierung am 25. März zu ermöglichen. Union und SPD sind deshalb auf die Stimmen der Grünen angewiesen, weil eine Verfassungsänderung eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag erfordert. 

„Wir sind alle einen weiten Weg miteinander gegangen“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Es seien „anspruchsvolle und anständige Gespräche“ gewesen. In Krisenzeiten zeige sich, dass die demokratischen Prozesse funktionierten, betonte Dobrindt. Es sei gut, dass die Mitte des Parlaments in der Lage sei, weitreichende Entscheidungen zu treffen.