Skip to main content
Außenansicht des Gebäudes des Bundesverfassungsgerichts mit dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht
(Quelle: Udo Pohlmann auf Pixabay)

Bundesverfassungsgericht soll widerstandsfähiger werden

  • Reform zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes
  • Wesentliche Funktionsmerkmale werden in der Verfassung verankert
  • Lösungsmechanismus für Blockaden bei der Richterwahl wird eingeführt
     

In diesem Jahr feiert das Grundgesetz sein 75-jähriges Bestehen. Eines seiner zentralen Elemente – das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – hat sich als Hüter der Verfassung bewährt. Zum Jubiläum soll es die verfassungsrechtliche Absicherung erhalten, die die anderen Verfassungsorgane – Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung – bereits genießen. Dadurch wird das höchste deutsche Gericht besser vor einer möglichen Einflussnahme extremer politischer Kräfte geschützt. 

Auf eine entsprechende Reform zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit einigten sich Vertreter der Ampel-Fraktionen und der CDU/CSU gemeinsam. Die entscheidenden Funktionsmerkmale des Verfassungsgerichts sollen im Grundgesetz festgeschrieben werden. Zudem soll ein Lösungsmechanismus für Blockaden bei der Richterwahl eingeführt werden.

Bei der Vorstellung des Reformvorschlags betonte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Andrea Lindholz, die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts solle mit Blick auf jahrzehntelang bewährte Strukturen besser abgesichert werden. Dies schütze das Gericht stärker vor möglichen künftigen illegitimen Einflussnahmen. Der Justiziar Ansgar Heveling ergänzte, die bewährten Strukturen des Gerichts, die bislang nur in einem einfachen Gesetz beschrieben waren, sollten daher in das Grundgesetz übernommen werden. 

Das Bundesverfassungsgericht schützt das Grundgesetz und insbesondere die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Landes. Im Grundgesetz verankert wird nun sein Status als Verfassungsorgan. Das Gericht ist in der Gestaltung seiner Geschäftsordnung autonom, was seine Unabhängigkeit schützt. Außerdem wird in die Verfassung geschrieben, dass es weiterhin zwei Senate mit je acht Richterinnen und Richter gibt, deren Altersgrenze bei 68 Jahren liegt. An der einmaligen zwölfjährigen Amtszeit soll nicht gerüttelt werden. Dadurch, dass diese Regeln im Grundgesetz – statt wie bisher in einem einfachen Gesetz – festgeschrieben sind, können sie nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden. 

Eine Neuerung soll es bei der Richterwahl geben: Sollte im Bundestag keine Mehrheit für die Besetzung eines Richteramtes zustande kommen, dann geht die Entscheidungsbefugnis nach mehreren Monaten an den Bundesrat über. So kann eine Blockade verhindert werden. Andrea Lindholz und Ansgar Heveling erläuterten, man habe bei dieser Neuregelung im Blick gehabt, dass es in der veränderten Parteienlandschaft auch zu „destruktiven Minderheiten“ kommen könne und man deshalb einen „Ersatzwahlmechanismus“ brauche. 

Beide zeigten sich zufrieden über den Verlauf der Verhandlungen zwischen den drei Ampel-Fraktionen und der CDU/CSU-Fraktion, der größten Oppositionsfraktion im Bundestag. „Wir haben hart gerungen“, sagte Lindholz, aber es sei ein „wertvoller Prozess“ gewesen, der konstruktiv und vertraulich verlaufen sei: „Wir sind unserer staatspolitischen Verantwortung gerecht geworden.“ Das breite Bündnis ist notwendig, da eine Verfassungsänderung nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages möglich ist. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden.