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Bernhard Loos: Wir in Deutschland stehen für einen internationalen Innovationswettstreit zwischen den Firmen und dem Weltmarkt

Redebeitrag zum Außenwirtschaftsrecht

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Koalition hat die Belange der deutschen Wirtschaft in der Außenwirtschaft besonders gut und sicher im Blick, gerade in der Coronakrise, aber auch danach. Das hat sich ja bereits in der 15. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung, die sich vor allem mit aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Coronakrise beschäftigt, niedergeschlagen. Für dieses konsequente und zielgerichtete Handeln für die Absicherung der medizinischen Erfordernisse in der Zukunft danke ich ausdrücklich der Bundesregierung und unserem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, dem ich natürlich auch von dieser Stelle nochmals alles Gute zum Geburtstag wünsche.

Die Bundesregierung hat hier prompt reagiert und gehandelt. Die Attraktivität Deutschlands für ausländisches Kapital hängt nicht in erster Linie von einem nationalen Außenwirtschaftsgesetz ab, sondern bemisst sich an den herausragenden innovativen Hightechfirmen und den gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserem Land. Unser Können weckt aber natürlich auch Begehrlichkeiten, wo eigene Innovationen nicht gelingen. Wir in Deutschland stehen für einen internationalen Innovationswettstreit zwischen den Firmen und dem Weltmarkt, nicht aber für eine Politik nach dem Motto „Wer hat den pralleren Geldbeutel?“.

Die Anhörung hat gezeigt: Es geht gerade in Coronazeiten auch um Staaten wie die USA, die versuchen, Unternehmen mit Impfstoff-Know-how aufzukaufen. Danke auch an dieser Stelle an Bundeswirtschaftsminister Altmaier für das 300-Millionen-Euro-Engagement der KfW beim Biotechunternehmen CureVac vor wenigen Tagen.

Mit dem Außenwirtschaftsgesetz wird das deutsche Investitionsprüfungsrecht an die am 11. April 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung angepasst. Deutschland, Italien und Frankreich waren schon im Februar 2017 an die EU-Kommission herangetreten. Ziel war immer, die Eingriffsbefugnisse der Mitgliedstaaten im Kontext unionsfremder Beteiligungen an sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologieunternehmen zu stärken. Interessant ist eine Regelung auf EU-Ebene auch deshalb, weil damit Umgehungen durch Schachtelinvestitionen über EU-Mitgliedsländer verhindert werden.

Über die EU-Vorgaben hinausgehend wird der Vollzug aller meldepflichtigen Erwerbe während einer laufenden Investitionsprüfung künftig schwebend unwirksam sein. Zuwiderhandlungen gegen spezifische Unterlassungspflichten werden zudem als Straftat bei Vorsatz bzw. als Ordnungswidrigkeit bei Fahrlässigkeit eingestuft. Allerdings: Die über das EU-Recht hinausgehenden Regelungen sind kritisch zu betrachten und bedürfen einer inhaltlichen Kompensation. Wir haben daher als Koalition – ich danke dem Koalitionspartner SPD für die gute Zusammenarbeit – entscheidende Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen:

Erstens. Erstmals haben wir klare Rahmenbedingungen zu den Fristen für die Wirtschaft im Gesetz, und zwar im neuen § 14a. Die neue schwebende Unwirksamkeit durfte nicht zu unkalkulierbaren Verzögerungen führen. Wir haben daher eine klare Definition der Prüffristen nun nicht in der Außenwirtschaftsverordnung, sondern im Außenwirtschaftsgesetz. Damit hat unsere Wirtschaft nun Planungssicherheit.

Zweitens: die Möglichkeit, kurze Fristen zu verwirklichen. Im zähen Ringen mit den Ressorts haben wir folgende neue Regelungen erreicht: zwei Monate Aufgreiffrist, vier Monate Prüffrist, drei weitere Monate Prüffrist bei schwierigen Fällen und bei Verteidigungsfragen zusätzlich ein Monat.

Drittens. Eine Evaluierung nach zwei Jahren ist in dem neuen § 31 in Artikel 1 des Gesetzentwurfs verankert. Wir werden in zwei Jahren prüfen, welcher Spielraum bei den Fristen nach unten möglich sein wird; denn auch nach meinem Geschmack sind die Fristen noch ein bisschen lang.

Viertens. Wir haben eine Stärkung des Parlaments erreicht, da die Fristenregelung im Gesetz stehen wird und eben nicht in der Verordnung.

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Kollege Loos, Herr Kollege Houben hätte eine Zwischenfrage.

 

Bernhard Loos (CDU/CSU):

Ja, bitte, wenn die Uhr stehen bleibt.

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Absolut.

 

Bernhard Loos (CDU/CSU):

Super.

 

Reinhard Houben (FDP):

Herzlichen Dank, Herr Kollege Loos. – Sie haben sich eben bei Peter Altmaier dafür bedankt, dass er CureVac gekauft hat. Welche Kenntnis haben Sie denn, wer letztendlich diesen Kauf initiiert und wer ihn formal abgeschlossen hat?

 

Bernhard Loos (CDU/CSU):

Ich denke, da kommt es nicht auf die Details an, wer das initiiert hat, sondern es kommt darauf an, dass man von der Regierungsseite da gehandelt hat, wo man handeln muss.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich aber noch ankündigen: Wir sehen intensiven Vorabdiskussionsbedarf, und zwar dazu, welche Fallgruppen in der geplanten Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung neu geregelt werden sollten. Es kann aus meiner Sicht nicht sein, dass immer mehr Fallgruppen wie künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter und Quantentechnologie unter diese Prüfungen fallen sollen. Insbesondere ist es dabei auch notwendig, klarere Unterscheidungen zu treffen.

Deutsche Unternehmen können mit dieser Novelle zum Außenwirtschaftsgesetz effektiver vor Krisenprofiteuren geschützt werden. Aber wir sollten auch sehr aufpassen, dass wir nicht permanent verschärfen. Wir wollen keine Politik der Angst vor ausländischen Investitionen in Deutschland.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Denn – im Gegenteil –: Auch wir benötigen ausländisches Kapital in Deutschland. Wir wollen aber auch keinen Ausverkauf deutscher Firmen durch ausländische Unternehmen zulassen, weder in der aktuellen Coronakrise noch in einer möglichen Kapitalschwächephase danach.

Beide Aspekte bringt diese Novelle in eine gute und verantwortungsvolle Balance in einem europäischen Rahmen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)