Andreas Scheuer: "Gigabit immer und überall in Deutschland"
Rede zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gigabit immer und überall in Deutschland – das ist die Zukunft, das ist unser Ziel. Mit der TKG-Novelle schaffen wir dafür einen modernen Rechtsrahmen. In bewährter Koproduktion haben das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier und mein Haus diesen Vorschlag gemeinsam entwickelt. Er ist geprägt von dem Dreiklang „Anreizen, Fördern, Stärken“. Das heißt, wir schaffen Anreize, um den Netzausbau durch die Privatwirtschaft weiter voranzutreiben. Wir erleichtern Förderprojekte, und wir stärken die Rechte der Verbraucher.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir haben zur Stärkung der Verbraucherrechte ein Thema angepackt, das durchaus konfliktreich ist. Für Ärger sorgen zum Beispiel immer wieder Störungen des Empfangs und auch, wenn der Techniker einen zugesagten Termin nicht einhält. Anders als heute haben Kunden in solchen Fällen künftig einen Anspruch auf Entschädigung. Ich bin überzeugt, das zeigt Wirkung.
Zu den gestärkten Verbraucherrechten zählt außerdem, dass wir einen Anspruch auf schnelles Internet verankern. Dieser Anspruch ist ein zentrales Element dieses Gesetzentwurfs und ein wichtiger Baustein für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Wir alle erleben derzeit, wie wichtig eine leistungsfähige Internetverbindung ist. Sie macht es möglich, dass wir Homeoffice organisieren, die Kinder zu Hause unterrichtet werden oder der Kontakt im Privatbereich zur Familie und zu Freunden verbessert wird.
(Zuruf des Abg. Stephan Protschka [AfD])
Schnelles Internet heißt Teilhabe und gleiche Chancen, egal ob ich in der Stadt bin oder auf dem Land.
Um den Ausbau anzukurbeln, setzen wir auf mehr Kooperationen der Unternehmer. Eine wichtige Rolle spielen dabei Open-Access-Modelle, also das Öffnen der Netze zu angemessenen Preisen. Wie ein Kooperieren aussehen kann, zeigt schon jetzt der Mobilfunk. Erst vergangene Woche haben die drei deutschen Netzbetreiber eine stärkere Zusammenarbeit angekündigt. Es geht darum, die Antennen gegenseitig zu öffnen und so die letzten Lücken im 4-G-Netz zu schließen.
Damit aber nicht genug. Mit diesem Gesetzentwurf bringen wir weitere Maßnahmen für mehr Tempo auf den Weg.
Erstens. Wir verbreitern die Informationsbasis; denn mehr Informationen heißt schnellerer Ausbau. Dafür wird ein Datenportal eingerichtet. Wir sammeln also Informationen über die Breitbandverfügbarkeit, bereits vorhandene Infrastrukturen, den künftigen Netzausbau und Baustellen oder Liegenschaften, die für einen Ausbau geeignet sind.
Zweitens. Wir bündeln und vereinfachen Genehmigungsverfahren. Das erreichen wir unter anderem durch einheitliche Ansprechpartner auf den Ebenen der Länder und der Kommunen.
Drittens. Wir bauen Hürden im Wegerecht ab. Das heißt, dass zum Beispiel bei Forst- und Wirtschaftswegen oder Bahngrundstücken der Ausbau besser vollzogen werden kann und diese Grundstücke genutzt werden können.
Viertens. Wir führen ein neues Mitnutzungsrecht bei den sogenannten Straßenmöbeln ein, also bei Bushaltestellen, Litfaßsäulen oder Werbetafeln. Künftig ist es einfacher, dort Smart Cells für 5-G-Netze aufzubauen.
Fünftens. Wir stärken die Nutzung von alternativen Techniken wie Trenching und oberirdischer Verlegung. Uns ist wichtig, dass wir jetzt mit dem Ausbau vorwärtskommen, auch mit alternativen Techniken.
Sechstens. Kommunen und Landkreise können künftig mit den privaten Anbietern Ausbauzusagen im Rahmen der Förderung verbindlich fixieren. Das verpflichtet die Privaten, sich an ihre Zusagen zu halten. Bisher war das in unterversorgten Fördergebieten leider nicht immer der Fall.
Moderner wird es auch beim Thema „Mobilfunk und Frequenzverwaltung“. Zum Beispiel soll die Bundesnetzagentur auf Antrag in unterversorgten Gebieten lokales Roaming oder Infrastruktur-Sharing anordnen können. Das heißt: Gibt es für einen Mobilfunkanbieter in einem solchen Gebiet unüberwindbare Hürden beim eigenen Ausbau, soll er das Netz oder die Infrastruktur anderer Unternehmen nutzen dürfen.
Darüber hinaus schärfen wir die Instrumente für mehr Wettbewerb im Mobilfunk und stärken die Investitionssicherheit, indem die Laufzeiten für Frequenzrechte besser vorhersehbar werden. Und wir machen klare Zielvorgaben für künftige Frequenzvergaben, sodass Mobilfunk flächendeckend und ohne Unterbrechung genutzt werden kann – auch auf dem Land.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir bisher beim Breitband- und Mobilfunkausbau erreicht haben, ist gut, aber noch nicht gut genug. Die Zahl der Haushalte mit Gigabit-Anschluss ist allein im vergangenen Jahr, bis Mitte 2020, um sage und schreibe 9 Millionen auf 23 Millionen Haushalte gewachsen. Das ist ein Plus von 64 Prozent in nur einem Jahr. Aber wir müssen weitermachen. Die Privatwirtschaft treibt den 5-G-Ausbau sehr zügig und schneller als ursprünglich geplant voran. Ich konnte in dieser Woche in einigen Ihrer Wahlkreise Projekte an den Start bringen, zehn an der Zahl, mit einem Umfang von 38 Millionen Euro, bei denen in Campuslösungen Testfälle erstellt werden; es handelt sich um Reallabore, die dann natürlich den 5-G-Ausbau weiter anstoßen sollen. Oder denken Sie nur an die neue Strecke im Erzgebirge, wo wir mit Verkehrsinfrastruktur und Digitalinfrastruktur eine Verbindung schaffen, und das auch noch in einem schwierigen Gebiet, topografisch anspruchsvoll; auch auf Nebenstrecken machen wir dies möglich. Das zeigt: Unsere Ziele für das Jahr 2025 sind zum Greifen nah. Dann soll Gigabit-Internet und schneller 5-G-Mobilfunk flächendeckend in Deutschland verfügbar sein.
Diese TKG-Novelle ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg dorthin. Ich bitte um Unterstützung und danke den Fraktionen, weil wir jetzt wirklich einen großen Sprung bei der digitalen Infrastruktur machen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)