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Bundeshaushalt
(Quelle: Bild von Alexander Stein auf Pixabay)

Faktencheck | Mythen und Fakten zur aktuellen Haushaltslage

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Haushaltstricksereien der Ampel ein Riegel vorgeschoben hat, kursieren viele Mythen im Netz. Viele fragen sich: Verhindert die Union wichtige Investitionen für den Kilmaschutz? Ist die Union schuld, wenn die Wirtschaft einbricht? Wir können Ihnen verraten: Nein. Was wirklich stimmt, erfahren Sie hier im Faktencheck.

Faktencheck

  • Mythos 1: „Die Union hat aus nichtigem Anlass Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.“

    In einer Demokratie darf verfassungswidriges politisches Handeln nicht einfach hingenommen werden. Es ist die staatstragende Verantwortung der Opposition, das Regierungshandeln zu kontrollieren und bei Bedarf auch das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Das gilt in besonderem Maße für Entscheidungen wie die Gestaltung der öffentlichen Haushalte mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Der 2. Nachtragshaushalt 2021 wurde von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus verschiedenen Gründen als verfassungswidrig eingeschätzt. Konkret ging es um

    • die rückwirkende Umwidmung von zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ausgebrachten Kreditermächtigungen zu Gunsten des Klimaschutzes;
    • die nachträgliche Verabschiedung des 2. Nachtragshaushaltes 2021 im Jahr 2022 und
    • eine neue Anrechnungspraxis von Abflüssen aus Sondervermögen auf die nach der Schuldenbremse zulässige Nettokreditaufnahme; ein Modus, der im Ergebnis die Schuldenbremse aushöhlen sollte.

    In all diesen Punkten hat das Bundesverfassungsgericht Verstöße gegen das Grundgesetz festgestellt und deshalb den 2. Nachtragshaushalt 2021 der Ampel nicht nur für verfassungswidrig, sondern sogar für nichtig erklärt. Das Urteil stärkt die Schuldenbremse – das ist aus Gründen der Generationengerechtigkeit und nachhaltiger Finanzen richtig. Schließlich müssen diese Notkredite auch wieder getilgt werden. Wir sind der Überzeugung: Aktuelle Probleme dürfen nicht zu Lasten zukünftiger Haushalte und Generationen gelöst werden.

  • Mythos 2: „Die Union hat gegen den Klimaschutz geklagt und verhindert nun wichtige Investitionen.“

    Der richtige Zweck des Klimaschutzes kann nicht durch das falsche Mittel des Verfassungsbruchs erreicht werden. Dass aktuell Ausgaben für den Klimaschutz im Haushalt gesperrt sind, ist allein auf das verfassungswidrige Handeln der Ampel zurückzuführen. Die CDU/CSU-Bundestagfraktion hat nicht gegen Klimaschutz geklagt. Die Klage richtete sich gegen die Art und Weise der Finanzierung durch die Ampel und damit gegen den 2. Nachtragshaushalt 2021. Diese Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht vollumfänglich bestätigt. Damit verbunden sind aber nicht zwingend niedrigere Ausgaben für den Klimaschutz und die Zukunft des Industriestandorts, wenn die Ampel nun entsprechende finanzielle Prioritäten setzt. Für einen Staatshaushalt gilt wie für jeden Privathaushalt: Niemand kann dauerhaft über seine Verhältnisse leben und unbegrenzt Schulden aufnehmen. Die Bundesregierung ist deshalb nun aufgefordert, die staatlichen Ausgaben auf ein Normalmaß zurückzufahren – Stichworte Gebäudeenergiegesetz, Bürgergeld und Kindergrundsicherung – und die Prioritäten so zu ordnen, dass Investitionen in Klimaschutz nicht unter die Räder des verfassungswidrigen Handelns der Ampel-Regierung geraten.

  • Mythos 3: „Die Union ist schuld, wenn die Wirtschaft einbricht.“

    Nach fast zwei Jahren im Amt wäre die Bundesregierung gut beraten, endlich Verantwortung für die Bilanz ihrer Wirtschaftspolitik zu übernehmen. Die konjunkturelle Entwicklung war vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schlecht und ist es nach dem Urteil weiterhin. Im Gegensatz zur Ampel setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland und der deutschen Unternehmen ein. Entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sind angebotspolitische Reformen, die vor allem auch privates Kapital mobilisieren: Hierzu braucht es zum Beispiel zwingend eine Unternehmensteuerreform, welche die Steuerbelastung und die Bürokratie senkt. Die Ampel tut nachweislich das Gegenteil, wie der Normenkontrollrat erst jüngst in seinem Jahresbericht zu Bürokratielasten gezeigt hat.

  • Mythos 4: „Die Union ist schuld, wenn im Winter die Energiepreise steigen.“

    Die Preisentwicklung im Winter ist derzeit nicht absehbar. Umso wichtiger wäre es, dass die Ampel die Energiehilfen auf eine verfassungsgemäße Grundlage stellen. Zusätzlich hat sich die Union immer für angebotserweiternde Maßnahmen eingesetzt, während die Ampel – insbesondere mit der Abstellung der Kernkraftwerke – das Angebot verknappt hat. Diese Angebotsverknappung treibt die Preise weiter hoch. Wenn also die Energiepreise im Winter steigen sollten, ist dies allein dem unzureichenden Handeln der Ampel zuzuschreiben.

  • Mythos 5: „In Deutschland gibt es wegen der Union einen Shutdown.“

    Das Bundesministerium der Finanzen hat angesichts der aktuell unklaren Lage verschiedene haushaltswirtschaftliche Sperren verhängt. Im Ergebnis sind im Bundeshaushalt 2023 und im Klima- und Transformationsfonds bisher nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen (also alle noch nicht genutzten Vorbindungen für die Jahre 2024ff.) gesperrt. Das bedeutet, dass alle Vorhaben, die bereits begonnen wurden, sich rein auf das Jahr 2023 beziehen oder die einer Rechtsverpflichtung unterliegen, fortgeführt werden können. Mit einem „Shutdown“ hat diese Situation also nichts zu tun.

  • Mythos 6: „Die finanziellen Folgen des Urteils sind untragbar.“

    Die finanziellen Folgen des Urteils sind merklich, aber keineswegs untragbar. So waren die im Klima- und Transformationsfonds nun „fehlenden“ 60 Mrd. Euro nur zu einem geringen Teil für das Jahr 2024 eingeplant. Die restlichen Mittel sollten in anderen Jahren zum Einsatz kommen. Insofern müssen in erster Linie die für das Jahr 2024 eingeplanten Mittel durch Einsparungen an anderer Stelle finanziert werden. Angesichts von Rekordsteuereinnahmen bleibt darüber hinaus festzustellen: der Bund hat kein Einnahmen-, sondern eine Ausgabenproblem. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt die Ampel nun – ganz im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – zur Prioritätensetzung. Zudem gibt es eine Menge Einsparpotenziale im Bundeshaushalt. Beispielhaft genannt sei hier das Bürgergeld. Allein 100.000 Menschen mehr in Arbeit zu bringen, würde gesamtstaatlich eine Entlastung der Staatsfinanzen von bis zu 3 Mrd. Euro bedeuten. Aber auch überholte Steuersubventionen, Förderprogramme sowie überbordende Personalausstattungen müssen kritisch auf den Prüfstand. Die Ampel redet gern vom Abbau klimaschädlicher Subventionen, passiert ist bisher jedoch praktisch nichts. Allein die von der Union immer wieder geforderte Rückabwicklung des Gebäudeenergiegesetzes würde knapp 10 Mrd. Euro einsparen.

  • Mythos 7: „Ein Sondervermögen entspricht einem Bankkonto mit Guthaben, von dem nach und nach Ausgaben getätigt werden können.“

    Die in Rede stehenden Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ und „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ sind in weiten Teilen schuldenfinanziert. Mit einem „Bankkonto mit Guthaben“ hat das nichts zu tun.

  • Mythos 8: „Die Union profiliert sich auf Kosten der Ampel und stürzt Deutschland in eine Staatskrise.“

    Die Ampel steht nicht über dem Grundgesetz. Es ist originäre Aufgabe der Opposition, das Regierungshandeln kritisch zu beobachten und auf mögliche Verfassungsverstöße hinzuweisen. Nichts anderes hat die Union mit der Klage gegen den 2. Nachtragshaushalt 2021 gemacht. In letzter Konsequenz stärken selbst Urteile wie das vorliegende die Demokratie, da sie für eine funktionierende Gewaltenteilung sprechen und eine wirkungsvolle Überprüfung des Regierungshandels ermöglichen. Dass die Ampel von dem Urteil überrascht und entgegen den Ankündigungen des Bundesfinanzministers keinen Plan B in der Schublade hatte, ist Ausdruck der chaotischen Arbeitsweise dieser Bundesregierung.

  • Mythos 9: „Die Union ist destruktiv, macht keine Vorschläge und betreibt bei der Haushaltsaufstellung 2024 sogar Arbeitsverweigerung.“

    Wir sind eine staatstragende, aber keine regierungstragende Fraktion. Die Ampel-Parteien sind in der Regierungsverantwortung. Daher ist es ihre Aufgabe, Lösungen für selbst geschaffene Probleme zu finden. Dennoch unterbreitet die Union als größte Oppositionsfraktion immer wieder konstruktive Vorschläge. Im Ergebnis hat die Union in dieser Legislaturperiode mehr Anträge und Gesetzesentwürfe in den Deutschen Bundestag eingebracht als die Ampel. Während keiner unserer Vorschläge die Zustimmung der Ampel erfuhr, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der großen Zahl der Ampel-Initiativen – mit Änderungsvorschlägen – zugestimmt.

  • Mythos 10: „Dank der Union gibt es 2024 möglicherweise eine vorläufige Haushaltsführung. Damit können wichtige Ausgaben – Investitionen in die deutsche Infrastruktur, Unterstützungsleistungen Ukraine oder Mittel für Israel nicht geleistet werden.“

    Der Bund verfügt über ein klares Reglement für den Fall einer vorläufigen Haushaltsführung. Diese ist auch nichts Besonderes, sondern kommt regelmäßig im Jahr nach einer Bundestagswahl zum Einsatz. Einfach gesagt bedeutet vorläufige Haushaltsführung: Es stehen basierend auf den Ansätzen des Vorjahres anteilig Mittel zur Verfügung. Alles, was bereits begonnen wurde oder was einer Rechtsverpflichtung unterliegt, darf fortgeführt werden. Lediglich neue Maßnahmen dürfen nicht begonnen werden. Aber auch hier sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.

  • Mythos 11: „Die Schuldenbremse ist handwerklich schlecht gemacht. Sie verhindert Investitionen und verhindert eine adäquate Reaktion auf Konjunktureinbrüche und Krisensituationen.“

    Die Schuldenbremse ist Ausdruck der Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei den Staatsfinanzen. Sie hat zum Ziel, eine übermäßige Staatsverschuldung zu verhindern. Kein Staat kann dauerhaft über seine Verhältnisse leben – dies hat die europäische Staatsschuldenkrise eindrücklich gezeigt. Außerdem ist die Schuldenbremse keineswegs starr. In konjunkturell schlechten Zeiten erhöhen sich die Verschuldungsmöglichkeiten praktisch automatisch. Hinzu kommt eine Sonderregelung für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen. Damit bietet die Schuldenbremse adäquate Reaktionsmöglichkeiten, zwingt aber den Bund gleichzeitig – wie jeden Privathaushalt – mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen und Prioritäten zu setzen. Dieser Anforderung hat sich die Ampel lange verweigert.

    Gedankenexperimente bzgl. eines weiteren grundgesetzlich verankerten Sondervermögens „Klima / Transformation“ außerhalb der Schuldenbremse sind auch keine Alternative zu einem effektiven und priorisierten Mitteleinsatz. Denn sie bedeuten nichts weiter als zusätzliche Schulden mit den daraus folgenden Zins- und Tilgungslasten zu Lasten zukünftiger Generationen.

  • Mythos 12: „Der Investitionsbedarf ist so hoch, weil die Union über Jahre nicht die notwendigen Investitionen vorgenommen hat.“

    Die Union hat mit ihrer Politik für ein Jahrzehnt mit wachsender Wirtschaft, hoher Beschäftigung, steigenden Löhnen und ausgeglichenen Bundeshaushalten gesorgt. Die positive wirtschaftliche Entwicklung hat den Unternehmen Investitionsspielräume eröffnet. Gleichzeitig ist durch die solide Haushaltspolitik der unionsgeführten Bundesregierungen die Staatsverschuldung Deutschlands seit 2012 kontinuierlich gesunken. Diese Politik hat überhaupt erst Unterstützungsmaßnahmen in Krisen und wichtige Zukunftsinvestitionen ermöglicht. Die Investitionen des Bundes wurden im Zeitraum 2005-2021 weit mehr als verdoppelt. Dadurch konnten unter anderem die jährlichen Ausgaben Deutschlands für Forschung und Entwicklung bis 2021 auf insgesamt 3,14 Prozent des Bruttoinlandsproduktes gesteigert werden. Mit Maßnahmen wie dem Zukunftsfonds oder den wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) wurden Investitionen in Schlüsseltechnologien der Zukunft vorangetrieben.