Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags bleiben
Bundesfinanzhof weist Klage gegen Solidaritätszuschlag ab
Der Bundesfinanzhof hat heute entschieden, dass er den Solidaritätszuschlag für mit dem Grundgesetz vereinbar hält. Den Klägern steht nun über eine Verfassungsbeschwerde trotzdem der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen. Dazu erklärt Mathias Middelberg, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
„Der Bundesfinanzhof hat noch keine Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags erkannt. Trotzdem bleiben verfassungsrechtliche Zweifel, weil der Bundesfinanzhof auch klar gemacht hat, dass die Ergänzungsabgabe nur noch so lange zulässig sei, wie ein zusätzlicher Finanzbedarf des Bundes im Zusammenhang mit besonderen Aufwendungen wegen der Wiedervereinigung dargelegt werden kann.
Die Kläger haben nun die Möglichkeit über eine Verfassungsbeschwerde die Frage direkt dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, welches dann eine endgültige Entscheidung in der Sache treffen wird. Angesichts der finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt wäre eine zeitnahe endgültige Entscheidung wichtig. Eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags durch die Ampel hätte den gerichtlichen „Reparaturbetrieb“ vermeiden können. Leider hat sich die FDP aber nicht durchgesetzt.“