Union schützt Rechte der Wohnungseigentümer
Reform des Wohnungseigentumsrechts wird nicht vor Sommer durchgepeitscht
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat dem Vorstoß des SPD-geführten Justizministeriums eine klare Absage erteilt, das neue Wohnungseigentumsrecht im Hauruck-Verfahren noch schnell vor der Sommerpause zu verabschieden. Die Reform des Gesetzes ist grundlegend – sorgfältige Beratung muss daher vor Schnelligkeit gehen. Hierzu erklärt der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Dr. Jan-Marco Luczak:
„Es geht um eine grundlegende Reform, die Wohnungseigentümergemeinschaften handlungsfähiger machen und den vorhandenen Modernisierungsstau auflösen soll. Das darf aber nicht dazu führen, dass Eigentümerrechte entwertet werden. Das werden wir als Union nicht zulassen.
Deswegen haben wir verhindert, dass das SPD-Justizministerium das Gesetz noch schnell vor der Sommerpause in einem Hauruck-Verfahren durchpeitscht. Uns ist wichtig, dass die Rechte der Millionen von Wohnungseigentümern in Deutschland gewahrt bleiben und diese auch künftig bei der Wohnungsverwaltung den Hut aufbehalten. Im Innenverhältnis sollen Verwalter daher nur Angelegenheiten von untergeordneter Bedeutung selbständig regeln können, die nicht zu erheblichen Verpflichtungen der Wohnungseigentümer führen. Im Außenverhältnis wollen wir entgegen dem Entwurf des Justizministeriums Grundstücks- und Kreditgeschäfte zu Lasten der Wohnungseigentümer ausschließen. Die Union ist Garant dafür, dass über teure und bedeutsame Angelegenheiten auch künftig die Wohnungseigentümer selbst entscheiden.
Entscheidend ist für uns, dass mit der Reform der Modernisierungsstau in Wohnungseigentümergemeinschaften aufgelöst wird, denn wir wollen Barrierefreiheit, Klima- und Einbruchschutz voranbringen. Beschlussfassungen über solche baulichen Maßnahmen müssen daher leichter werden, ohne aber wirtschaftlich schwächer aufgestellte Eigentümer zu überfordern. Hier ist der Gesetzentwurf aus dem SPD-Haus noch nicht ausgereift. Die vielen schwierigen Fragen der Kostentragung bei Modernisierungsmaßnahmen und der Stellung des Verwalters müssen sorgfältig beraten und nicht übereilt beschlossen werden.“