Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts bewahren
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat heute die Regelungen zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts beraten und eine Sachverständigenanhörung für den 13. November 2024 beschlossen. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, gerne so zitieren:
„Ein unabhängiges Bundesverfassungsgericht ist keine Selbstverständlichkeit, aber es hat sich als Hüter der Verfassung in unserer freiheitlichen Gesellschaft etabliert. Wichtige Strukturmerkmale und seine Stellung sollen im Grundgesetz festgeschrieben werden, um die Unabhängigkeit des Gerichts abzusichern. Seinen Status, wie wir ihn kennen, wollen wir bewahren. Ein Blick in andere europäische Länder zeigt, dass destruktive Kräfte als erstes die unabhängige Justiz angreifen. Mit dem vorgesehenen Ersatzwahlmechanismus bieten wir für den Fall einer Richterwahlblockade durch eine destruktive Sperrminorität eine Lösung an und stärken die Rolle der Länder: Im Falle einer Blockade im Bundestag ist der Bundesrat das Ersatzwahlorgan und umgekehrt, wobei das ursprüngliche Organ bis zum Schluss die Wahl vollziehen kann.“