Ukraine-Flüchtlingen sofort helfen
Union fordert Steuererleichterungen für Geld- und Sachspenden für Opfer des Ukrainekrieges
Zum Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 und den dadurch einsetzenden Flüchtlingsstrom in die Europäische Union erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:
„Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat fürchterliches Leid über Millionen ukrainischer Bürgerinnen und Bürger gebracht. Stündlich nimmt die Gewalt in der Ukraine zu und stündlich sind mehr Menschen auf der Flucht.
Beeindruckend ist aber auch die unglaubliche Hilfsbereitschaft der Menschen in Deutschland. Deshalb erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie - wie schon bei anderen Spendenerlassen - unter anderem umgehend:
- einen vereinfachten Spendennachweis zur Förderung der Flüchtlingshilfe für Opfer des Ukrainekrieges anerkennt;
- Spenden-Sonderaktionen und sonstige Mittel gemeinnütziger Organisationen auch außerhalb ihres Satzungszweckes an bedürftige Ukraine-Flüchtlinge anerkennt;
- die Bedürftigkeit der Empfänger von Spenden bis zu 5.000 Euro pauschal für alle Kriegsflüchtlinge unterstellt und
- bei unentgeltlichen Sachspenden wie Lebensmitteln und anderen für den täglichen Bedarf nötigen Gütern sowie bei der unentgeltlichen Überlassung von Wohnraum an Ukraine-Flüchtlinge auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet.
Dank an all diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich jetzt aufmachen und beispiellos helfen. Diese Helfer sollen nicht mit unnötiger Bürokratie belastet werden.“