Stalking ist kein Kavaliersdelikt
Ob real oder digital - Stalking wird künftig konsequenter und schneller bestraft
Am morgigen Donnerstag berät der Bundestag abschließend das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter der Fraktion, Ingmar Jung:
Jan-Marco Luczak: „Stalking ist eine besonders perfide Tat. Die Opfer sind meistens Frauen, sie werden psychisch massiv belastet und in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt. Als Union wollen wir Frauen besser vor diesen Tätern schützen. Deswegen verschärfen wir den Tatbestand der Nachstellung und erleichtern dessen Anwendung in der Praxis. Opferschutz steht nun klar vor Täterschutz. Wir ermöglichen Polizei und Staatsanwaltschaft, früher gegen die Täter vorzugehen und ein klares Stoppsignal zu setzen, indem wir die Anforderungen an ein strafbares Verhalten von Stalkern herabsetzen. In besonders schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel, wenn der Täter seinem Opfer wiederholt über einen langen Zeitraum nachstellt, führen wir eine Mindeststrafe von drei Monaten ein und erhöhen die Höchststrafe auf fünf Jahre. Dies dient nicht nur der Abschreckung der Täter, sondern bietet den Opfern Sicherheit und die Chance auf eine echte psychische Erholung, nachdem sie jahrelang schwerstem Psychoterror ausgesetzt waren. Die betroffenen Frauen sollen wissen, sie sind nicht allein. Der Rechtsstaat ist auf ihrer Seite – das haben wir heute noch einmal ganz deutlich gemacht.“
Auch der Schutz von Prostituierten ist der Union ein besonderes Anliegen. Freier, denen es sich aufgrund der äußeren Umstände geradezu aufdrängen muss, dass die oder der Prostituierte ein Opfer von Menschenhandel oder von Zwangsprostitution ist, werden sich künftig strafrechtlich verantworten müssen. Damit senden wir ein klares Signal an die Freier: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Kultur des Wegschauens und der Straflosigkeit von Mitwissern werden wir nicht länger dulden.“
Ingmar Jung: „Leider verschlechtert der technische Fortschritt die Situation von Stalkingopfern dramatisch. Die Täter üben ihren perfiden Macht- und Kontrollzwang zunehmend in der digitalen Welt aus. Zum Beispiel verschaffen sie sich Zugang zu den Konten der Opfer in sozialen Netzwerken, auf denen sie dann bloßstellende oder demütigende Bilder veröffentlichen. Stalkerware, Spionage Apps und GPS-Tracker ermöglichen es den Tätern, dem Opfer zu jeder Tages- und Nachtzeit aufzulauern. Ihre schlimmsten Alpträume werden zur bitteren Realität. Dass wir diese Fälle des Cyberstalkings künftig erfassen, ist längst überfällig.
Im Verfahren haben wir uns außerdem für eine Erhöhung des Strafrahmens bei Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz eingesetzt. Bisher lassen sich solche gewaltgeneigten Täter von Kontaktverboten oft nicht abschrecken. Dies wird sich künftig ändern. Verstöße können mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, statt wie bisher nur einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden. Auch hier senden wir ein klares Signal: Wir stehen auf der Seite der Opfer, nicht der Täter.“