Sachverständige erklären 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig
Union sieht sich bestätigt
Zu der heutigen Sachverständigenanhörung im Haushaltsausschuss zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021) erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase:
„Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass die Mehrheit der Juristen unter den Sachverständigen das 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig hält. Wir sehen uns damit in unserer Auffassung bestätigt. Die Schuldenbremse darf nicht beim ersten Angriff fallen.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind eine gute Basis für ein Abstraktes Normenkontrollverfahren in Karlsruhe. So ist die schuldenfinanzierte Rücklagenbildung für den Energie- und Klimafonds nicht mit den haushaltsverfassungsrechtlichen Grundsätzen wie dem Jährlichkeitsprinzip (Artikel 110 Abs. 2 Satz 1 GG) und dem Wirtschaftlichkeitsgebot (Artikel 114 Abs.2 Satz 1 GG, § 6 Abs. 1 HGrG, § 7 Abs. 1 Satz 1 BHO) vereinbar. Ein weiteres wichtiges Argument ist, dass zwischen dem Neuverschuldungsbedarf und der Notlage ein konkreter Veranlassungszusammenhang bestehen muss. Dieses notlagenverschuldungsspezifische Konnexitätsprinzip wird mit der Umwidmung der sogenannten ‚Corona-Kredite‘ in ‚Klima-Kredite‘ missachtet. Eine nachträgliche Zweckänderung ist nicht für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung von der Schuldenbremse gedeckt. Zudem wird die Begründung für das 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 in Zweifel gezogen. Aus Gründen politischer Opportunität soll durch die Umwidmung der ‚Corona-Kredite‘ in ‚Klima-Kredite‘ die Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen ermöglicht werden. Dies ist aber mit dem Staatsschuldenrecht des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren und daher verfassungswidrig.“
Hintergrund
Die Stellungnahmen der Sachverständigen zur heutigen Anhörung können Sie hier abrufen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw02-pa-haushalt-873312