Reform der Grundsteuer aufkommensneutral gestalten
Neuberechnung der Bewertungsgrundlagen zügig angehen
Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil zur „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“ verkündet. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Fritz Güntzler:
„Wir werden das Urteil zügig auswerten. Unser Ziel ist eine aufkommensneutrale Reform, die Mehrbelastungen möglichst vermeidet und den Kommunen Rechtssicherheit über ihre Grundsteuereinnahmen gibt. Wohnen – ob im Eigentum oder Miete – muss bezahlbar bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019. Nur dann gewährt es für die geltende Rechtslage eine Übergangsfrist bis längstens Ende 2024. Das ist die Ausgangslage für den Gesetzgeber: Gefordert ist eine schnell umsetzbare Lösung mit geringem Verwaltungsaufwand, die die wichtige Einnahmequelle der Kommunen auf Dauer sicherstellt. Wir brauchen ein Verfahren, das eine schnelle und einfache Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer dauerhaft ermöglicht.
Wir werden uns die Entscheidung vor allem im Hinblick darauf genau anschauen, welche Pauschalierungen für die Bemessungsgrundlage möglich sind. Das Gericht lässt nach einer ersten Lektüre der Entscheidungsgründe wohl auch ein System zu, welches auf eine realitätsgerechte Relation der Grundstückseinheiten untereinander abstellt. Damit wäre ein einfaches, transparentes und schnell umsetzbares Verfahren – wie z. B ein Flächenmodell – möglich.
Das Urteil lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige individuelle Grundsteuerbelastung für jeden einzelnen Bürger zu. Alle Annahmen über Belastungssteigerungen sind reine Spekulation. Entscheidend wird letztlich nicht die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage sein, sondern die Höhe der Hebesätze. Diese legt jede Kommune in eigener Verantwortung fest.“