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(Quelle: Tobias Koch)

Quick-Freeze-Lösung der Ampel ist Verbrechensaufklärungvermeidung

CDU/CSU bringt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen in Bundestag ein

Das Bundesjustizministerium hat die Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf zur Einführung des Quick-Freeze-Verfahrens eingeleitet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dagegen diese Woche einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschlossen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter Krings:

„Es ist eine seltsame Ironie auf Kosten vieler Opfer, wenn die Ampel in der Woche, in der sie ihr weichgespültes Sicherheitspaket im Bundestag beschließen will, auch noch den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren in die Ressortabstimmung gibt. Dieser Gesetzentwurf ist tatsächlich ein Verbrechensaufklärungsvermeidungsgesetz, da den Ermittlern die notwendigen IP-Adressen vorenthalten werden. Ein Gesetz über das Einfrieren nicht vorhandener Daten hilft keinem Ermittler und verhöhnt die Opfer. Bei der Ampel geht Täterschutz weiterhin vor Opferschutz.

Anders als die Ampel sind wir als Union in der Lage, einen wirksamen und verfassungskonformen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vorzulegen. Wir haben ihn diese Woche beschlossen und werden ihn im November in den Bundestag einbringen. Mit unserem Gesetzentwurf füllen wir den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen zur Verfolgung schwerer Straftaten aus. Nicht nur bei im Internet begangenen Straftaten kann die IP-Adresse der zur Tatbegehung genutzten Internetverbindung der einzige vorliegende Ermittlungsansatz zur Identifizierung des unbekannten Täters sein. Wenn diese IP-Adresse mangels Speicherung keinem Anschlussinhaber zugeordnet werden kann, kann die Tat nicht aufgeklärt werden. Ohne Regelung einer Mindestspeicherfrist sind Ermittlungserfolge vom Zufall abhängig.

Für die Ampel war unser fertiger und sofort abstimmungsreifer Gesetzentwurf wohl der aktuelle Anlass, nun auch irgendetwas unter der Überschrift Tataufklärung im Internet zu präsentieren. Aber leider reicht nicht irgendetwas, sondern die Opfer haben Anspruch auf wirksame Ermittlungsinstrumente. Die gibt es nur mit der Union.“