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Digitalisierung Verwaltung
(Quelle: pixabay/Gerd Altmann)

Nachhilfe für Ampel bei der Verwaltungsdigitalisierung war dringend nötig

Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Onlinezugangsgesetz

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat eine Einigung zu dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG) erzielt. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der digitalpolitische Sprecher Reinhard Brandl:

Nadine Schön: „Unser Ziel sind vollständig digitale medienbruchfreie Prozessketten sowie service- und bürgerorientierte Verwaltungsdienstleistungen. Diesen sind wir mit dem Vermittlungsverfahren einen guten Schritt nähergekommen, indem Verfahren und Prozesse noch einheitlicher und verbindlicher gestaltet werden. Besonders wichtig ist, dass sich Bund und Länder auf die konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung und die Nutzung einer gemeinsamen Deutschland-ID geeinigt haben. Daten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sollen durch Verwaltungen nicht doppelt erfasst werden müssen, sondern müssen ebenen- und domänenübergreifend genutzt werden können. Deshalb ist es wichtig, dass OZG und Registermodernisierung nun schnell umgesetzt werden.“

Reinhard Brandl: „Dieses Vermittlungsverfahren ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie notwendig die Beteiligung der CDU/CSU an Gesetzentwürfen ist. Die Ampel hatte ursprünglich wieder ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz vorgelegt, bei dem vorab nicht einmal genau berechnet wurde, welche Kosten für welche staatliche Ebene anfallen werden. Die Union hat nun durchgesetzt, dass die Ampel-Regierung eine Neuberechnung der Erfüllungsaufwände durchführen muss. Auch der von uns bereits im November 2022 in einem parlamentarischen Antrag geforderte Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen des Bundes wird noch einmal klargestellt. Die Union konnte zahlreiche weitere inhaltliche Verbesserungen erreichen, wie zum Beispiel die frühzeitige Berücksichtigung der neuen EU-Vorgaben bei den digitalen Identitäten. Damit konnten CDU/CSU zentrale Verbesserungen in dem von der Ampel vorgelegten Gesetz zur Verwaltungsdigitalisierung erreichen.“