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Mobilfunk
(Quelle: picture alliance | Horst Galuschka | dpa)

Moderner und zukunftsfester Rechtsrahmen für die Telekommunikation

Bundestag beschließt in dieser Woche die Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Am heutigen Mittwoch wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (sog. Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKMoG) beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann und Ulrich Lange:

Carsten Linnemann: „Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschließen wir ein zentrales Gesetzesvorhaben dieser Wahlperiode und stellen die Weichen für einen modernen Telekommunikationsrechtsrahmen in Deutschland. Das Gesetz setzt die Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EU-Richtlinie 2018/1972) um. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für einen schnelleren Ausbau der digitalen Infrastruktur, setzt Anreize für Innovationen sowie für die Verlegung moderner Glasfaser bis in die Wohnungen und stärkt die Verbraucherrechte. So wird es bei neuen Festnetz- und Mobilfunkverträgen nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit zukünftig eine Kündigungsmöglichkeit zum Ende jedes Monats geben. Das schafft für die Verbraucher eine deutlich höhere Wahlfreiheit und fördert gleichzeitig den Wettbewerb.“

Ulrich Lange: „Der Mobilfunkausbau bekommt neue Spielregeln und die Bundesnetzagentur einen deutlich klareren Regulierungsauftrag. Möglichst bis 2026 soll durchgehend und unterbrechungsfrei entlang aller Straßen und Schienenstrecken für alle Mobilfunkkunden mindestens 4G ausgebaut werden. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Unionsfraktion hat gezeigt, dass der Gesetzgeber diesen Festlegungsspielraum hat. Diesen Spielraum nutzen wir jetzt auch und setzen den Koalitionsvertrag eins zu eins um. Dazu wird der Instrumentenkasten der Bundesnetzagentur erweitert. Notfalls kann auch zum gemeinsamen Netzausbau in ländlichen Regionen verpflichtet werden. Außerdem ist das milliardenschwere Mobilfunkförder­programm bei der Konzeption von Auflagen zu berücksichtigen und dem zuständigen Ausschuss des Bundestages zukünftig regelmäßig über die Fortschritte beim Ausbau zu berichten.

Durch den Rechtsanspruch auf schnelles Internet stellen wir erstmals eine Grundversorgung verpflichtend sicher. Die Schere zwischen Stadt und Land darf auch beim Netzausbau nicht mehr weiter auseinandergehen. Neben der Mindestbandbreite sind nun auch technische Kriterien wie Latenz und Uploadrate festzulegen. Denn nur so kann über die Grundversorgungsanschlüsse stabil und ruckelfrei Homeschooling und Homeoffice mit Verschlüsselung gewährleistet werden. Die Festlegung der konkreten Leistungsmerkmale erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundestag. Dies geschieht erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, danach jährlich und bei Bedarf mit Anpassungen nach oben.“