Mehr Akzeptanz für Windkraftanlagen
Koalition schafft Planungssicherheit für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften (sog. Energiesammelgesetz) beschlossen. Hierzu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer:
„Das Energiesammelgesetz stellt wichtige Weichen, um den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien noch netz- und systemverträglicher auszugestalten, Wettbewerb und Innovationen zu fördern und die Akzeptanz für die Errichtung von Windkraftanlagen zu verbessern. Mit dem Gesetz bringt die Koalition die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Solarenergie in Höhe von jeweils 4 Gigawatt auf den Weg. Dies bedeutet auch Planungssicherheit für die Branchen.
Als erster wichtiger Schritt für mehr Akzeptanz bei den Bürgern werden die Betreiber von Windkraftanlagen verpflichtet, die Anlagen mit einer bedarfsgerechten Nachtbeleuchtung auszustatten. Das bedeutet, dass die Anlagen nicht mehr die ganze Nacht blinken dürfen, sondern nur, wenn sich z.B. ein Flugzeug nähert. Diese Regelung gilt ab Mitte 2020 gleichermaßen für alle Neu- und für Bestandsanlagen. Zusätzlich richten die Koalitionsfraktionen eine Arbeitsgruppe ein, die bis März 2019 Vorschläge für weitere konkrete Akzeptanzmaßnahmen erarbeiten soll. Diese wird sich u.a. mit höhenabhängigen Mindestabständen von Windrädern zu Häusern, Höhenbegrenzungen oder monetäre Beteiligungen von Kommunen oder Veränderung in den Planungsverfahren auseinandersetzen.
Um mehr Innovationen beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen, werden im EEG zudem Innovationausschreibungen eingeführt. In der Perspektive streben wir an, diese Innovationsausschreibungen stark auszuweiten und Vorgaben, die sich dort bewähren, zeitnah auch auf die regulären Ausschreibungen zu übertragen.
Für hocheffiziente, klimaschonende Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) schaffen wir die dringend erforderliche Planungssicherheit, indem sie rückwirkend zum 1. Januar 2018 von der EEG-Umlage entlastet werden. Dies entspricht den beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission. Auch für den zukünftigen KWK-Ausbau schaffen wir Planungssicherheit durch Verlängerung der KWK-Förderung bis zum Jahr 2025.
Schließlich haben wir die von der Branche stark kritisierte, kurzfristige Kürzung der Vergütungen für Solar-Dachanlagen reduziert und garantieren durch angemessene Übergangsregelungen Vertrauensschutz für bereits laufende Projekte. Die Kürzung als solche war jedoch unvermeidbar, da anderenfalls ein beihilferechtliches Verfahren durch die EU-Kommission und im Ergebnis sogar Rückzahlungsverpflichtungen für die Anlagenbetreiber drohten. Ebenso hat sich die CDU/CSU-Fraktion erfolgreich für die Belange der Biomasseanlagenbetreiber eingesetzt, u.a. durch Anpassung zum Formaldehyd-Bonus und des Biomasse-Flexdeckels.“