Kündigungsschutz während der Corona-Krise hochfahren
Private Kleinvermieter aber nicht im Regen stehen lassen
Innerhalb der Bundesregierung wird aktuell über Gesetzentwürfe beraten, die die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abmildern sollen. Zur Debatte stehen auch umfangreiche Änderungen im Mietrecht. So sollen Mieter für sechs Monate vor Kündigungen geschützt werden, wenn sie ihre Miete nicht mehr zahlen. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak:
Innerhalb der Bundesregierung wird aktuell über Gesetzentwürfe beraten, die die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abmildern sollen. Zur Debatte stehen auch umfangreiche Änderungen im Mietrecht. So sollen Mieter für sechs Monate vor Kündigungen geschützt werden, wenn sie ihre Miete nicht mehr zahlen. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak:
„Die Union will nicht, dass Menschen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona ihre Wohnung verlassen müssen. Deswegen ist es richtig, dass wir den Kündigungsschutz für Mieter hochfahren, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und ihre Miete nicht mehr zahlen können.
Wir dürfen aber private Kleinvermieter nicht im Regen stehen lassen und ihnen das wirtschaftliche Risiko einseitig aufbürden. Viele sind auf die Mieteinnahmen als Teil ihrer Altersvorsorge angewiesen, müssen Kredite bedienen oder Zahlungen an die Wohnungseigentümergemeinschaft leisten. Deswegen muss sichergestellt sein, dass wirklich nur solche Mietzahlungen folgenlos eingestellt werden dürfen, die pandemiebedingt sind. Auch sollten Mieter sich um staatliche Unterstützung wie etwa Wohngeld bemühen müssen. Am Ende ist hier primär der Sozialstaat, nicht der private Kleinvermieter in der Pflicht.
Wenn private Kleinvermieter durch die Einstellung der Zahlungen in ihrer Existenz bedroht werden, müssen sie nach wie vor die Möglichkeit haben, sich einen anderen Mieter zu suchen. Hier bedarf es einer Härtefallregelung. Alles andere wäre ein unzumutbares Sonderopfer.
Besser als ein Eingriff in die ausdifferenzierten mietrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches wäre jedoch, wenn Mieter schnell und unbürokratisch staatliche Hilfe bei der Zahlung ihrer Miete erhalten würden. Dann stellt sich die Frage einer Kündigung nicht. Der von Mieter- und Vermieterverbänden geforderte ‚Sicher-Wohnen-Fonds‘ kann hier eine gute Lösung bieten.“