Kein Etikettenschwindel bei der Finanztransaktionsteuer
Vorschlag von Scholz belastet Kleinanleger und die private Altersvorsorge in Deutschland
Der Bundesfinanzminister stellte sich heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages den Fragen der Abgeordneten zu seinem Richtlinienvorschlag für eine Finanztransaktionssteuer. Hierzu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Dr. Thomas de Maizière:
„Der deutsche Finanzminister hat seinen europäischen Kollegen der Verstärkten Zusammenarbeit einen Richtlinienentwurf vorgeschlagen, der den Namen Finanztransaktionssteuer (FTT) nicht verdient. Er reduziert das Ziel einer europäischen FTT auf eine Besteuerung des Kaufs von Aktien börsennotierter Unternehmen mit einem Marktwert über 1 Milliarde Euro. Damit wird der ursprüngliche Zweck dieser Steuer verfehlt.
Wir haben uns immer offen für die Einführung der FTT zur Stabilisierung der internationalen Finanzmärkte gezeigt. Damit hat der Vorschlag aber wenig gemein, weil nur die Anlage in Aktien deutscher Unternehmen teurer würde. Gerade diese sind aber vor allem für Kleinanleger und die Altersvorsorge wichtig. Ein für die Union zustimmungsfähiger Entwurf darf private Altersvorsorge nicht zusätzlich belasten.“