IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verabschiedet
Cybersicherheit in Deutschland wird gestärkt
Am morgigen Freitag wird der Deutsche Bundestag das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) verabschieden. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der stellvertretende Ausschussvorsitzende Hansjörg Durz
Tankred Schipanski: „Wir haben lange um das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 gerungen. Der jetzt gefundene Kompromiss schafft einen guten Ausgleich zwischen sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen. Das IT-Sicherheitsgesetz schafft insbesondere keine ‚Lex-Huawei‘ und schließt keine Anbieter a priori aus. Es wird im konkreten Fall anhand technischer und sicherheitspolitischer Kriterien geprüft, ob konkrete Komponenten eines Unternehmens in Teilen sogenannter kritischer Infrastruktur eingesetzt werden dürfen. Somit sichern wir auch mit diesem Gesetz einen zügigen und sicheren Ausbau unseres 5G-Netzes."
Hansjörg Durz: „Mit dem IT-Sicherheitsgesetz stärken wir die Cybersicherheit Deutschlands. Insbesondere Gefahren für die Wirtschaft werden mit einem widerstandsfähigen Rechtsrahmen begegnet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird als zentrale Behörde für Cybersicherheit mit deutlichen Personalzuwächsen unterstützt.
Mit der Einführung eines IT-Sicherheitskennzeichens stärken wir den Verbraucherschutz. Cybersicherheit wird somit transparent und zu einem Verkaufsargument. Das steigert das Bewusstsein für IT-Sicherheit beim Verbraucher, was angesichts der hohen Gefährdungslage im Netz wichtiger denn je ist. Die Regelung wird zudem ein Zeichen für Europa setzen, ein solches IT-Sicherheitskennzeichen im gesamten Binnenmarkt zu etablieren.“