Gesetzesentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften verabschiedet
Unionsfraktion hat weiteren Gesprächsbedarf zu steuerrechtlichen Regelungen
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter Olav Gutting:
„Das Gesetz übernimmt die Funktion der Jahressteuergesetze der letzten Jahre, in denen eine Sammlung ganz unterschiedlicher Regelungen vorgesehen ist.
So wurde mit Blick auf die Änderungen der europarechtlichen Rahmenbedingungen eine Pauschale für Berufskraftfahrer in Höhe von
8 Euro für Übernachtungen eingeführt.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Anhebung der sogenannten Verpflegungsmehraufwand-Pauschale mit insgesamt 335 Mio. Euro mit Abstand den größten Anteil an den vorgesehenen Steuermindereinnahmen darstellt, obwohl diese Maßnahme nicht im Koalitionsvertrag enthalten ist.
Wir begrüßen, dass die zunächst im Referentenentwurf enthaltene Verschärfung der monatlichen 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge entfallen ist. So können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern weiterhin in dieser Höhe steuerfreie Sachbezüge z. B. in Form von Guthabenkarten gewähren.
Sachgerecht ist, dass die vorgesehene Neuregelung im Grunderwerbsteuergesetz zur Vermeidung des Gestaltungsmodells „share deals“ in einem eigenständigen Gesetz geregelt wird. Den Entwurf dazu hat das Bundeskabinett ebenfalls heute beschlossen. Es ist wichtig, dass hier zielgenau eine Missbrauchsverhinderungsvorschrift gefunden wird. Die durch bekanntgewordene ungewollte Gestaltungen hervorgerufenen Steuerausfälle dürfen nicht von denjenigen finanziert werden, die sich redlich verhalten.
Um eine Gleichbehandlung von Print und digitalen ‚Büchern‘ herzustellen, wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz für E-Books eingeführt. Da wir das Umsatzsteuergesetz somit anfassen, sollten wir auch die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatz für Monatshygieneprodukte angehen. Wir werden die hierzu vorliegende Petition ‚Besteuerung von Periodenprodukten‘ daher zum Anlass nehmen, um mit dem Koalitionspartner die Einführung des ermäßigten Steuersatzes auch auf Monatshygieneartikel zu prüfen.
Erheblichen Beratungsbedarf wird es im Bereich der Umsatzbesteuerung bei der Erwachsenenbildung geben.
Es fehlt im Gesetzentwurf die im Koalitionsvertrag verabredete Wohnungsbauprämie. Wir wollen diese attraktiver gestalten und setzen uns für eine Erhöhung der Einkommensgrenze von derzeit 25.600 Euro auf 35.000 Euro sowie der Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent auf 10 Prozent ein.“