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(Quelle: Tobias Koch)

Gesetzentwurf hat gefährliche Schlagseite

Schutz des ungeborenen Kindes muss berücksichtigt werden

Zum vorgelegten Gesetzentwurf der Verbände zur Neuregelung des Abtreibungsrechts können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär MdB, wie folgt zitieren:

"Der Gesetzentwurf hat eine gefährliche Schlagseite. Er berücksichtigt in keiner Weise mehr das ungeborene Kind, fast so als ob menschliches Leben vor der Geburt keine Menschenwürde besitzen würde. Das ist höchst einseitig. Den Verbänden kommt es nur auf die Selbstbestimmung der Frau an. Dass diese mit der geltenden Kompromissregelung längst gewährleistet ist, ignorieren sie ebenso wie das Lebensschutzkonzept für das Ungeborene.

Eine strafrechtliche Verfolgung von Schwangeren nach §218 StGB findet in unserem Land nicht statt. Das ist ein falsches Narrativ, mit dem die Befürworter einer außerstrafrechtlichen Neuregelung wider besseres Wissen versuchen, die Meinung der Mehrheitsgesellschaft zu manipulieren. Das ist genauso unverantwortlich, wie die Beratungspflicht abschaffen zu wollen. Sie ist der einzige Ausdruck für den Schutz für das Ungeborene im Entscheidungsprozess der werdenden Mutter. Faktisch würden die Frauen dadurch sogar schlechter gestellt, denn viele, die sich in einem Konflikt befinden und schnelle Unterstützung und Hilfe benötigen, würden dann gar nicht mehr erreicht werden.

Aufgabe von Verbänden ist es nicht, Gesetze zu schreiben. Noch nicht einmal die auch in dieser Frage völlig zerfaserte Ampel hat es gewagt, diesen Kulturkampf ohne Not wieder loszutreten und damit unsere Gesellschaft weiter zu spalten. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen wir an der bewährten Regelung festhalten. Sie ist ein hart errungener Kompromiss, der einen ethisch hochkomplexen Richtungskampf befriedet hat. Gerade am Anfang und am Ende unseres Lebens sind wir Menschen besonders hilflos und brauchen Schutz, den zu gewährleisten in unserem Land auch eine staatliche Aufgabe ist."