Ergebnisse der MPK haben für die Kommunen mehr Schatten als Licht
Die vorgesehene finanzielle Entlastung der Kommunen ist allenfalls ein erster Schritt
Zu den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler am 6. November 2023 erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, André Berghegger:
„Die Einigung auf Verfahrensbeschleunigungen und Maßnahmen, den Zuzug durch Grenzkontrollen und Verfahren in Drittstaaten zu reduzieren, sind nicht der erforderliche große Wurf. Zudem können sie nur wirken, sofern sie konsequent umgesetzt werden. Bei den Verfahren in Drittstaaten ist allerdings nur vereinbart worden, dass die Bundesregierung dies prüfen werde. Solch eine Prüfung ist auch im Koalitionsvertrag der Ampelparteien enthalten und soll angeblich bereits laufen. Wenn das Ziel mit dem bisherigen Enthusiasmus weiterverfolgt werden wird, dürfte sich in den kommenden Jahren hier kaum etwas ändern.
Die Einigung zur Kompensation flüchtlingsbedingter Mehrausgaben ist besser als nichts – aber auch nicht mehr und keinesfalls eine abschließend befriedigende Lösung. Dass der Bund nunmehr zugesagt hat, künftig 7.500 Euro pro Jahr und Flüchtling zu zahlen, ist ein Einstieg in das auch von uns unterstützte „atmende System“. Damit erhalten die Kommunen zumindest mehr Planungssicherheit bei der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen. Die Länder sind jetzt gefordert, den Betrag bedarfsgerecht aufzustocken.
Nicht hilfreich ist, dass die Ampel offensichtlich weiterhin nicht gewillt ist, zur vollständigen Übernahme der Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge zurückzukehren. Auch bleibt weiterhin die besondere kommunale Belastung durch unbegleitete Minderjährige: Diese haben einen erhöhten Betreuungsbedarf, der unter unionsgeführten Bundesregierungen durch eine Zusatzpauschale entsprechend kompensiert worden ist. Dies lehnt die Ampel weiterhin ab.
Für die Kommunen bleibt nach der jüngsten MPK mit dem Bundeskanzler mehr Schatten als Licht. Der erhoffte große Durchbruch, der in der aktuellen Situation sowohl hinsichtlich Begrenzung des Zuzugs als auch bei der Bewältigung der finanziellen Herausforderungen erforderlich gewesen ist, konnte nicht erzielt werden.“