Enormer Schritt zum Bürokratieabbau
Bundestag bringt Unternehmensdatenregister auf den Weg
Der Bundestag wird heute das Unternehmensdatenregister-Gesetz beschließen. Das Gesetz sieht vor, beim Statistischen Bundesamt ein Register über Unternehmensbasisdaten zu errichten und zu betreiben. Zur eindeutigen Identifikation wird dabei jedem Betrieb eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer zugeordnet. Hierzu erklären Carsten Linnemann, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Lämmel, Sprecher der Arbeitsgruppe Wirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sowie der zuständige Berichterstatter Klaus-Peter Willsch:
Carsten Linnemann: „Das Unternehmensdatenregistergesetz ist das Ergebnis mehrjähriger Mühen und überaus zu begrüßen. Zur Einordnung: Wir haben in Deutschland circa 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug. Diese sind größtenteils zweckgebunden und weitgehend unabhängig voneinander. Natürlich überschneiden sich oft Datensätze. Das bedeutet: Immer und immer wieder müssen Unternehmen die gleichen Zahlen an- und eingeben. Es gibt keinen Austausch zwischen den Registern. Das wollen wir nun ändern. Im 21. Jahrhundert sollte der Staat die Bürger und Unternehmen nicht länger als Boten benutzen.“
Andreas Lämmel: „Heute unternehmen wir einen enormen Schritt zum Bürokratieabbau in unserem Land. Bereits im vor drei Jahren geschlossenen Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Abbau von Statistikpflichten einzusetzen. Schnell stellte sich heraus, dass es zwar viele Statistikpflichten gibt, diese aber nur einen marginalen Anteil am gesamten Bürokratieaufwand darstellen. Da sich auch bei fast jeder Statistik schnell abzeichnete, dass sich immer zumindest eine Stelle fand, die sich - aus zum Teil sehr nachvollziehbaren Gründen - gegen deren Abschaffung stellt, wurde der Schwerpunkt der Arbeitsgruppe auf das Thema Registermodernisierung gelegt.“
Klaus-Peter Willsch: „Sogar der Normenkontrollrat war voll des Lobes. Allerdings hat das Gremium auch auf einen wunden Punkt hingewiesen: die mangelnde Verbindlichkeit. Wir haben also noch einmal mit allen Beteiligten, Vertretern aus dem Wirtschafts- und Finanzministerium sowie dem Statistischen Bundesamt ausgelotet, wie wir auf ein Mehr an Verbindlichkeit hinwirken können. Das haben wir in Form eines Entschließungsantrags getan. Ein ganz wichtiger Punkt ist dabei vor allem die Finanzierung über das Jahr 2022 hinaus. Bislang ist die Finanzierung nämlich nur – dank der Mittel aus dem Konjunkturpaket – für die Jahre 2021/2022 sichergestellt. Welche Mittel wir für die Finanzierung des Gesamtvorhabens ab 2023 brauchen, soll dann im ersten Quartal 2022 geklärt werden. Gegen Ende des Jahres müssen dann verschiedene Rechtsverordnungen verabschiedet werden, damit das Unternehmensbasisregister auch arbeitsfähig wird. Jetzt geht es erst einmal um die Test- und Erprobungsphase. Der Startschuss für den Echtbetrieb des Basisregisters soll im 1. Quartal 2024 erfolgen.“