Die Ampel lässt Vereine im Regen stehen
Weiter keine digitalen Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht möglich
Die Ampel-Fraktionen haben am heutigen Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestages den Beschluss über den Gesetzentwurf zu digitalen Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht vertagt. Während der Pandemie konnten Vereine noch digitale Mitgliederversammlungen durchführen. Nach Auslaufen der Covid-Gesetzgebung besteht für Vereine nun keine Möglichkeit mehr, digitale Mitgliederversammlungen durchzuführen. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und den zuständigen Berichterstatter Ingmar Jung gerne wie folgt zitieren:
Günter Krings: „Der heutige Tag zeigt, dass die Ampel die Vereine im Regen stehen lässt. Vereine können derzeit keine digitalen Mitgliederversammlungen durchführen. Die Union wollte diese Möglichkeit nun wieder einführen. Leider wurde die Einführung von der Ampel im Rechtsausschuss vereitelt. Neben der hybriden Durchführung wollten wir rein virtuelle Mitgliederversammlungen ermöglichen.“
Ingmar Jung: „Vorstände wissen am besten, ob eine Mitgliederversammlung im eigenen Verein in Präsenz, hybrid oder digital durchgeführt werden sollte. Diese Flexibilität, die wir den Vereinen während der Pandemie ermöglich haben, wollen wir auch fortführen. Dass die Ampel diese zeitgemäße Lösung blockiert, ist für mich völlig unverständlich.“