Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit bei Impfpflicht für Pflegepersonal
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer am heutigen Donnerstag veröffentlichten Entscheidung grünes Licht für die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegeben. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, gerne wie folgt zitieren:
„Das Bundesverfassungsgericht hat nun für Klarheit gesorgt: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist verfassungsgemäß. Der Beschluss lässt erkennen, vor welch schwieriger Abwägung der Gesetzgeber stand, denn der Eingriff in die Grundrechte der im Gesundheits- und Pflegebereich Tätigen ist gravierend. Dennoch wurde die Verfassungsbeschwerde richtigerweise zurückgewiesen. Geschwächte oder alte Menschen in Pflegeinrichtungen tragen ein hohes Risiko, sich mit dem Coronavirus anzustecken, daran schwer zu erkranken oder sogar daran zu sterben. Sie können sich oft nicht selbst durch eine Impfung wirksam schützen und sind auf den direkten Kontakt zum Personal in Pflegeeinrichtungen angewiesen. Besonders schutzbedürftige Menschen können mit dieser wichtigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darauf vertrauen, dass ihr Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus höchste Priorität hat.“