AI Act: Bundesregierung darf keine Überregulierung zulassen
Zur heutigen Entscheidung des Parlaments zum KI-Gesetz (AI Act) können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, gerne wie folgt zitieren:
„Die Verhandlungen zum AI Act zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz auf europäischer Ebene sind seit über zwei Jahren ein Kraftakt. Durch die heutige Abstimmung im Europäischen Parlament kann der AI Act nun auf die Zielgerade gehen. Wir danken den EVP-Kolleginnen und Kollegen für ihren bisherigen intensiven Einsatz, das Thema KI für unsere Gesellschaft und Wirtschaft gewinnbringend zu regeln. Im nun startenden Trilog wird es darauf ankommen, weiter auf Innovationsoffenheit und Augenmaß zu drängen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich im Interesse der deutschen KI-Unternehmen aktiv in den Trilog einzubringen, damit innovationsoffene, eindeutige und in der Praxis umsetzbare Regeln für die Entwickler und Anbieter von KI geschaffen werden. Die Bundesregierung darf keine Überregulierung zulassen. Wir brauchen auch in Europa genügend Raum für die Entwicklung generativer KI, denn dort liegen besonders hohe Innovationspotenziale und damit Lösungen für gegenwärtige und künftige Herausforderungen – im Energiebereich ebenso wie in Gesundheit und Mobilität. Aktuell stammen 90 Prozent der großen Foundation Models, also Basismodelle von KI, eben nicht aus Europa. Um in Deutschland und Europa in diesem Bereich den internationalen Anschluss nicht vollständig zu verpassen, müssen wir maßvoll regulieren. Nicht alle Risiken von Entwicklungen sind vorhersehbar, deshalb muss die Risikobeurteilung immer auf die konkrete Anwendung gerichtet sein.“