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Außenansicht des Gebäudes des Bundesverfassungsgerichts mit dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht
(Quelle: Udo Pohlmann auf Pixabay)

Verkleinerung des Bundestages: Wahlrechtsreform der Ampel stoppen

  • CDU/CSU-Fraktion klagt vor Verfassungsgericht in Karlsruhe
  • Chancengleichheit der Parteien wird verletzt
  • Missachtung des Wählerwillens angeprangert

Unumstritten ist: Der Deutsche Bundestag ist zu groß. Doch die Art und Weise, wie die Ampel-Koalition die Zahl der Abgeordneten verringern will, verstößt höchstwahrscheinlich gegen das Grundgesetz. Deshalb hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemeinsam mit anderen vor dem Verfassungsgericht gegen die Wahlrechtsreform geklagt. Wegen der Bedeutung des Prozesses waren Fraktionschef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt beim Prozess anwesend.

„Das Wahlrecht der Ampel verletzt in geradezu grober Weise die Chancengleichheit der politischen Parteien im Deutschen Bundestag“, sagte Merz zu Beginn der Verhandlungen in Karlsruhe. Die „fundamentale Veränderung“ des Wahlrechts sei „offensichtlich rechtswidrig, verfassungswidrig“, fügte er hinzu. Auch Dobrindt sprach von einem unzulässigen Eingriff der Ampel in den Wettbewerb der Parteien. Der Wählerwille werde missachtet. „Wir müssen die Manipulation des Wahlrechts stoppen“, forderte er.

Überhang- und Ausgleichsmandate fallen weg

Der Bundestag umfasst derzeit 734 Abgeordnete. Ursprünglich war eine Regelgröße von 598 Abgeordneten geplant. Nach der Wahlrechtsreform der Ampel, die im Juni vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, soll es künftig nur noch 630 Mandate geben. 

Um auf diese Zahl zu kommen, sollen Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen. Überhangmandate gab es bislang dann, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewann, als ihr Prozentanteil bei den Zweitstimmen für die Listenkandidaten hergab. Für diese überzähligen Direktmandate bekamen andere Parteien Ausgleichsmandate.

Direkt gewählte Abgeordnete können leer ausgehen

Nach dem neuen Ampel-Wahlrecht können Gewinner von Direktmandaten nur dann in den Bundestag einziehen, wenn ihre Mandate von der Anzahl der Zweitstimmen gedeckt sind, die ihre Partei erzielt. Das heißt: mehrheitlich gewählte Abgeordnete können leer ausgehen. Außerdem fällt die sogenannte Grundmandatsklausel weg. Sie garantierte bislang, dass eine Partei, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, trotzdem in den Bundestag einziehen kann, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt.

Verringerung der Sitze auch ohne Systemwechsel möglich

Merz betonte: „Wir sind uns mit der Koalition völlig einig, dass der Deutsche Bundestag kleiner werden muss.“ Die Union habe dazu Vorschläge gemacht. Auch der CSU-Landesgruppenchef wies auf die Reformvorschläge der Union hin, die ebenfalls zu einer Verringerung der Sitze auf 630 geführt hätten. Die Reduzierung hätte man aber erreicht, ohne das Wahlsystem komplett zu ändern, wandte er ein.

Wahlkreise können verwaisen

Die jetzige Reform kann laut Merz dazu führen, dass ein Wahlkreis oder ein ganzes Bundesland nicht mehr im Bundestag von der Partei vertreten wird, die vor Ort die Mehrheit oder die meisten Wahlkreise gewinnt. Als Beispiel führte der Fraktionsvorsitzende die CSU an, die nur in Bayern zur Wahl steht. Regelmäßig gewinnt sie dort fast alle Wahlkreise. Sollte sie künftig jedoch einmal bundesweit unter der Fünf-Prozent-Hürde bleiben, könnte kein einziger dieser direkt gewählten Abgeordneten in den Bundestag einziehen.

Erststimme wird entwertet

Dobrindt kritisierte: „Dies entwertet die Erststimme.“ Der Wählerwille werde nicht mehr abgebildet in der Sitzverteilung. Auch der rechtspolitische Sprecher der Union, Günter Krings, warf der Ampel vor, die Wahlkreismandate zu schwächen, „den wichtigen, stabilisierenden Faktor in unserer parlamentarischen Demokratie“.