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Petra Nicolaisen
(Quelle: Petra Nicolaisen)

Bundesbeteiligung an kommunalen Mehrausgaben reicht nicht ansatzweise aus

Die Ampelkoalition trägt zur strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen bei

Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag in abschließender Lesung die Beteiligung des Bundes an kommunalen Kosten der Flüchtlingsbetreuung und Wärmeplanung. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Petra Nicolaisen: 

„Die Bundesbeteiligung an den flüchtlingsbedingten Mehrausgaben ist immerhin ein Einstig in eine ‚atmende‘ Beteiligung, die sich an der Zahl der tatsächlich zu betreuenden Personen orientiert. Aber verglichen mit dem, was frühere unionsgeführte Bundesregierungen den Kommunen erstattet haben, bleibt die aktuelle Bundesbeteiligung ein Armutszeugnis – und bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Weder sind die 7.500 Euro pro Person und Jahr auskömmlich – noch werden die für 2024 veranschlagten pauschalen Abschlagszahlungen ausreichen. Das Ziel muss sein, die Kosten durch eine deutlich reduzierte Zuwanderung deutlich zu senken. Hier tut die Bundesregierung viel zu wenig. Das Gleiche gilt auch für die Bundesbeteiligung an den Kosten der kommunalen Wärmeplanung. 100 Millionen Euro pro Jahr sind mehr als nichts – aber auch nicht mehr und schon gar nicht auskömmlich.

Der Bund bestellt und lässt die Kommunen auf den Kosten sitzen – ein Problem, das sich bereits durch die ganze Wahlperiode zieht. Die jährliche Belastung aus den bislang von der Ampelkoalition verabschiedeten Gesetzen liegt in der laufenden Wahlperiode und auch ab 2026 bei über 4,3 Milliarden Euro. Der überwiegende Teil des Kommunaldefizits im vergangenen Jahr ist bundesgemacht. Die Ampelkoalition trägt damit zur strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen bei. Die Ampelkoalition bringt die kommunale Leistungsfähigkeit in akute Gefahr. Die kommunale Selbstverwaltung verkommt damit zur Farce.“

Hintergrund-Information:

Mehr als 15.000 Euro geben die Kommunen jährlich pro Person allein für Unterkunft und Verpflegung von Asylbewerbern und Geduldeten aus. Dazu kommen noch Ausgaben für Betreuung in Kindertagesstätten und Schule, für Gesundheit und für die Kosten der Unterkunft bei anerkannten Asylbewerbern. Der Bund wird sich künftig mit 7.500 Euro pro Asylbewerber und Jahr an den kommunalen Mehrausgaben beteiligen – vor einer späteren Spitzabrechnung zunächst mittels pauschaler Abschlagszahlungen über die Umsatzsteuerbeteiligung der Länder. Für die kommunale Wärmeplanung stellt der Bund für fünf Jahre jährlich jeweils 100 Millionen Euro bereit.