Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von sexuellem Missbrauch oder physischer Gewalt geworden. Allzu oft können die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Seit der Sexualstrafrechtsreform von 2016 ist ein deutlicher Anstieg von Ermittlungsverfahren bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um fast 50 Prozent zu verzeichnen. Im Verhältnis dazu ist der Anstieg der Verurteilungsquoten allerdings weiterhin gering.
Vor diesem Hintergrund wollen wir in einem Fachgespräch die Sexualstrafrechtsreform von 2016 evaluieren und mit Fachleuten darüber diskutieren, ob es weiteren Änderungsbedarf im Sexualstrafrecht oder auch im Prozessrecht gibt.
Zu dieser Veranstaltung im Rahmen einer Videokonferenz laden wir Sie herzlich ein für Montag, den 28. November 2022, von 11.30 bis 13.30 Uhr.
Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen. Gerne können Sie die Einladung an andere Interessierte weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Deutschen Bundestag
Prof. Dr. Günter Krings MdB
Rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB
Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages
Moderation
Ingmar Jung MdB
Berichterstatter Sexualstrafrecht der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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