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Am 30. November 1918 trat in Deutschland das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für Frauen in Kraft. Am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland erstmals wählen und gewählt werden. Ihre neuen Rechte nutzten die Frauen rege – fast 90 Prozent der Frauen beteiligten sich als Wählerinnen an dieser historischen Wahl und 300 Frauen kandidierten als Abgeordnete. Seither haben Frauen in Deutschland viel erreicht!
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt das historische Ereignis der Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren zum Anlass, gemeinsam mit Ihnen Bilanz zu ziehen und die Zukunft in den Blick zu nehmen: Wie steht es heute um die Gleichstellung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft? Wie gelingt es, weitere Fortschritte bei der Teilhabe von Frauen zu erzielen?
Wir laden Sie herzlich ein zur Festveranstaltung
am Mittwoch, 28. November 2018, 18.45 Uhr, im Sitzungssaal der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Raum 3N001, Reichstagsgebäude, Platz der Republik 1, Berlin,
mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundestagspräsidentin a.D. Prof. Dr. Rita Süssmuth sowie Deutschlands jüngster Aufsichtsrätin Fränzi Kühne und der Schauspielerin Sophia Thomalla.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus MdB
Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Yvonne Magwas MdB
Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Moderation
Tanja Samrotzki, Journalistin