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(Quelle: Quelle: Michael Wittig)

Bürokratie-Abbau, Ganztagsbetreuung, Kampf gegen Geldwäsche

Schlussspurt im Parlament mit vielen Gesetzen

Nur noch zwei Sitzungswochen, dann geht der Bundestag in die Sommerpause. Kein Wunder, dass die Parlamentarier ein volles Programm vor sich haben – hier kommt die Übersicht der wichtigsten Plenums-Punkte.

Kampf gegen Corona

Die Corona-Lage in Deutschland entspannt sich allmählich – was zum einen auf die erfolgreiche Impfkampagne, zum anderen auf konsequentes Testen zurückzuführen ist. Gleichwohl ist es für eine Entwarnung zu früh. Denn in vielen anderen Ländern der Welt, auch Europas, sind die Inzidenzen nach wie vor hoch. Besorgniserregend ist auch die Ausbreitung von hochansteckenden Mutanten des Coronavirus. Deshalb wird der Bundestag die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ voraussichtlich um bis zu drei Monate verlängern. Sie würden dann bis Mitte September gelten, falls der Bundestag sie nicht vorher beendet. Die Feststellung der epidemischen Lage erlaubt es der Bundesregierung, Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der Pandemie zu erlassen. Die geltenden Regeln zum Impfen, Testen oder Reisen bestehen fort.

Ganztagsbetreuung für Grundschüler

Die Einschulung ihrer Kinder ist für berufstätige Eltern oft ein Kraftakt: Schließlich gibt es für Kitakinder bereits eine garantierte Nachmittagsbetreuung, für Grundschulkinder aber bislang nicht. Das ändern wir jetzt: Der Bundestag beschließt in der aktuellen Sitzungswoche einen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Dieser Rechtsanspruch soll zum 1. August 2026 in Kraft treten. Er wird zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe gelten und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Mehr Geld für Pflegekräfte

Bessere Bezahlung für Pflegekräfte, finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen – das ist der Kern der Pflegereform, die voraussichtlich auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Die Reform sieht unter anderem vor, dass Pflegedienstleister nur dann mit der Pflegekasse abrechnen dürfen, wenn sie ihren Angestellten Tariflöhne oder Löhne in vergleichbarem Umfang bezahlen. Die Eigenanteile an den Kosten für Heimpflege sollen begrenzt werden. Die Änderungen sind Teil des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), das der Bundestag voraussichtlich abschließend behandelt. 

Weniger Bürokratie für Unternehmen

In Deutschland gibt es momentan rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, die weitgehend unabhängig voneinander handeln und sich in der Regel nicht austauschen. Viele Firmen werden in mehreren Registern - teilweise mit sich überschneidenden Daten und verschiedenen Identifikationsnummern - geführt. Die Folgen sind Fehler, ein erheblicher Mehraufwand und jede Menge Bürokratie.
Damit ist jetzt Schluss, denn der Bundestag beschließt in der aktuellen Sitzungswoche das „Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen“. Das bedeutet: Künftig soll beim Statistischen Bundesamt ein zentrales Register über Basisdaten von Unternehmen errichtet und betrieben werden, dazu erhalten die Firmen eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer. Damit gibt’s keine Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register („Once-Only“-Prinzip). 
Es ist also ganz einfach: Betriebe profitieren, indem sie Daten nicht mehrfach zuliefern müssen, Verwaltungen können effizienter arbeiten. So geht moderner Staat.

Mehr Transparenz

In der aktuellen Sitzungswoche wird das Abgeordnetengesetz geändert, um die Transparenzregeln für die Mitglieder des Bundestages zu verbessern. Künftig werden für Abgeordnete alle Informationen, die auch nur entfernt auf etwaige Interessenkonflikte hinweisen können, veröffentlichungspflichtig. Darüber hinaus werden solche Nebentätigkeiten verboten, bei denen ein Interessenkonflikt absehbar ist und die daher von vornherein nicht mit der Unabhängigkeit des Mandates vereinbar sind. Außerdem wird der Strafrahmen der Abgeordnetenbestechung verschärft: Künftig gilt dieser Tatbestand als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Auch werden Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit untersagt.

Kampf gegen Geldwäsche

Im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige schwere Straftaten wird das bereits seit 2017 bestehende Transparenzregister weiter ausgebaut – ein entsprechendes Gesetz beschließt der Bundestag in der aktuellen Sitzungswoche. Sinn und Zweck dieses Registers ist es, die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sichtbar zu machen. Die notwendigen Angaben müssen im Transparenzregister künftig komplett eingetragen werden. Ein Verweis auf das Handelsregister ist beispielsweise künftig nicht mehr möglich. Für Vereine konnte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine erhebliche Verbesserung erreichen: Das Transparenzregister wird automatisch mit den vorliegenden Daten aus dem Vereinsregister befüllt werden. Das ist eine erhebliche Erleichterung für alle Ehrenamtlichen.

Ehrgeizige Klimaziele

Zur Minderung der Treibhausgasemissionen setzt sich Deutschland ehrgeizigere Klimaziele. So soll der Ausstoß von CO2 bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Ursprünglich waren 55 Prozent geplant. Die Klimaneutralität soll schon 2045 erreicht werden und nicht erst 2050. Für 2040 wird ein Zwischenziel von 88 Prozent gesetzt. Damit reagiert die Koalition zum einen auf die Verschärfung der Klimaziele auf EU-Ebene, zum anderen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Entlastung künftiger Generationen fordert. Deshalb wird auch ein Minderungspfad für die Dekade nach 2030 festgelegt. Der Bundestag will die Gesetzesnovelle erstmals beraten.