Mit dem NetzDG gegen Hass und Hetze
Ab 2018 gelten im Netz dieselben Regeln wie in der realen Welt
Zum 1.Januar 2018 tritt das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" (NetzDG) voll in Kraft. Es soll die Persönlichkeitsrechte der Nutzer sozialer Netzwerke besser schützen.
Bedrohungen, Beleidigungen, kompromittierende Fotos, Holocaustleugnung. Alltag in den sozialen Netzwerken. Die Opfer solcher Taten waren bislang praktisch rechtlos gestellt. Für sie war häufig nicht einmal erkennbar, wie und von wem sie eine Entfernung des Inhalts verlangen können. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet jetzt Plattformen wie Facebook und Twitter ab 1. Januar 2018 zu einem konsequenteren Umgang mit strafbaren Inhalten. Der Bundestag hatte dafür im Sommer den Weg frei gemacht.
Klare Regeln, klares Signal
In den vergangenen Jahren hatten sich zunehmend Nutzer darüber beschwert, die Betreiber sozialer Netzwerke kümmerten sich zu wenig darum, ob auf ihren Internetseiten rechtswidrige Inhalte verbreitet würden. Laut Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sende der Rechtsstaat mit dem NetzDG ein ganz klares Signal an die Netzwerke und Betroffene. "Die Plattformbetreiber müssen nun leicht erreichbare und wirksame Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung stellen, damit Nutzer strafbare Inhalte melden können", erklärt die Rechtspolitikerin. Eingehende Beschwerden müssten nun unverzüglich zur Kenntnis genommen und auf ihre Berechtigung hin geprüft werden.
Internet ist kein rechtsfreier Raum
Das NetzDG folgt dem Grundsatz, dass in der Welt des Internets dieselben Rechtsgrundsätze gelten müssen wie in der realen Welt. Politiker, wie Winkelmeier-Becker oder der Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth, hatten immer wieder betont, die sozialen Medien und das Internet seien keine rechtsfreien Räume. Auch große internationale Konzerne wie Facebook müssten sich an die geltenden Rechtsgrundsätze halten und die Rechte Betroffener besser schützen.
Ansprechpartner und Löschfristen
Das NetzDG verpflichtet die Unternehmen schon seit Oktober 2017, einen Zustellungsbevollmächtigten für zivilgerichtliche Verfahren zu nennen. Er soll Ansprechpartner für Gerichte, Staatsanwaltschaft und andere Behörden sein. Neu ab Januar 2018 ist die Umsetzung der Löschfristen. „Offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte wie Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschen von Straftaten müssen binnen 24 Stunden entfernt werden. Für weniger brisante Inhalte haben die Unternehmen bis zu sieben Tagen Zeit für Prüfung und Löschung.