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Friedrich Merz am Rednerpult im Deutschen Bundestag
(Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion)

Bundestag macht Weg frei für massive Investitionen in die Sicherheit

  • CDU/CSU, SPD und Grüne stimmen für Grundgesetzänderung
  • Zuspitzung der Bedrohungslage macht Schritt erforderlich
  • Demokratie und Freiheit mit allen verfügbaren Mitteln verteidigen

Mit Zweidrittel-Mehrheit hat der Bundestag den Weg für massive Investitionen in die Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands freigemacht. Die Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und Grünen stimmten gemeinsam für eine Änderung des Grundgesetzes, um die Ausgaben zu ermöglichen. Unionsfraktionschef Friedrich Merz sagte in der vorausgegangenen Debatte, angesichts der sich drastisch verschärfenden internationalen Lage könne man einen solch weitreichenden Schritt „mit gutem Gewissen beschließen“.  

Mit der Verfassungsänderung gebe man dem Land die Grundlage, sich gegen Angriffe auf die offene Gesellschaft, auf Demokratie und Freiheit „mit allem, was uns zu Gebote steht, zur Wehr zu setzen“, sagte Merz. Der Fraktionsvorsitzende listete die Bedrohungen auf, denen sich Deutschland schon heute ausgesetzt sieht – von Desinformationskampagnen über Angriffe auf Datennetze und Versorgungsleitungen bis zu Auftragsmorden. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine richte sich auch gegen Europa als Ganzes, betonte er. 

Auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bezeichnete die Verfassungsänderung als Antwort auf die Bedrohungslage. „Es geht schlichtweg darum, dass wir Schutz brauchen, im Militärischen und im Wirtschaftlichen.“ Wer sich nicht wehren könne, werde von den einen ignoriert, von den anderen attackiert. Dobrindt würdigte auch die „gemeinsame Kraftanstrengung aus der Mitte dieses Parlaments“, die er für die Zweidrittel-Mehrheit brauchte. Sie habe den Beteiligten - Union, SPD und Grünen - „viel abverlangt“, zeige aber, dass Deutschland handlungsfähig sei.

Bundeswehr mit modernen Systemen ausrüsten

Die Neuregelung sieht vor, dass nur noch Ausgaben für Verteidigung in Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus dem laufenden Haushalt bezahlt werden müssen. Für alle weiteren Investitionen in die Bundeswehr, in Zivilschutz und Nachrichtendienste, in die Cybersicherheit und die Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Länder können neue Schulden aufgenommen werden, ohne dass diese bei der Schuldenregel angerechnet werden. Man müsse die Verteidigungsfähigkeit völlig neu aufbauen – mit technologiegetriebenen, automatisierten Systemen, sagte Merz. Aufträge dafür sollten bevorzugt an europäische Unternehmen gehen.

Kein neues Staatsziel im Grundgesetz

Zusätzlich zu den Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit wird ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz aufgesetzt. Es umfasst 500 Milliarden Euro, gestreckt auf zwölf Jahre. Merz stellte klar, dass damit kein neues Staatsziel Klimaschutz ins Grundgesetz aufgenommen werde. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sei seit mehr als 30 Jahren Verfassungsauftrag. Dazu zähle nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch der Klimaschutz und die Klimaneutralität, erläuterte er.

 

 

Sparbemühungen müssen weitergehen

Merz warnte außerdem davor, die dringend erforderliche Haushaltskonsolidierung unter Berufung auf das Sondervermögen zu vernachlässigen. Steigende Verschuldung löse steigende Zinsen aus. Steigende Verschuldung rufe nach Tilgungsplänen. Gleichzeitig betonte er die Notwendigkeit zu einer „umfassenden Modernisierung unseres Gemeinwesens“. So brauche es einen Technologieschub, eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, einen Rückbau der überbordenden Bürokratie. Ziel sei unter dem Strich, „die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit mit einer modernen Infrastruktur zu verbinden und den Anspruch der Bürger einzulösen, dass ihnen wieder ein handlungsfähiger Staat zur Seite steht“.