Gestaffelter Mutterschutz nach einer Fehlgeburt kommt
Gestern Abend hat der Deutsche Bundestag einen längeren Mutterschutz nach Fehlgeburten einstimmig beschlossen. SPD und Grüne hatten sich im Vorfeld dem Gesetzentwurf von CDU/CSU angeschlossen.
Die Regelungen sollen am 1. Juni in Kraft treten. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dorothee Bär und die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Silvia Breher:
Dorothee Bär: „Gestern haben wir den gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt fraktionsübergreifend und einstimmig abgestimmt. Wir haben als Fraktionen erkannt, dass wir hier eine Lücke haben, die wir nun gemeinsam geschlossen haben. Eine stille Geburt ist ein schwerer Verlust, ein Schutzraum danach ist wahnsinnig wichtig. Ich freue mich, dass wir auch aus der Opposition heraus viel anstoßen konnten wie hier für die Frauengesundheit. Gleichzeitig wünsche ich allen Frauen, dass sie dieses Gesetz nie in Anspruch nehmen müssen.“
Silvia Breher: „Der gestaffelte Mutterschutz nach einer Fehlgeburt kommt! Ich bin sehr froh, dass es eine fraktionsübergreifende Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf für einen Mutterschutz nach Fehlgeburten gibt. Es ist ein wahrer und wichtiger frauenpolitischer Meilenstein.
Künftig soll es einen Mutterschutz nach einer Fehlergeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche geben. Wir knüpfen damit an das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot, das nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt, an. Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, muss sich insofern nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen. Sie bekommt einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können. Die Frau hat aber gleichzeitig auch die Wahl: sie kann – sie muss aber nicht- den Mutterschutz in Anspruch nehmen. Das heißt, sie darf nach einer Fehlgeburt auch arbeiten gehen.“