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Bundeswehr

Zustimmung zum Artikelgesetz Zeitenwende

CDU/CSU setzt Verbesserungen für Soldaten durch

Fraktionsübergreifend konnten durch SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP am Entwurf des sogenannten Artikelgesetzes „zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“ entscheidende Verbesserungen erzielt werden. Dazu erklären der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Florian Hahn, und die Obfrau im Verteidigungsausschuss, Kerstin Vieregge:

Florian Hahn: „Für uns als CDU/CSU war und ist immer klar: die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr steht und fällt mit der Einsatzbereitschaft des Personals. Das Personal der Bundeswehr nimmt große Härten auf sich; nicht nur, aber auch in Einsätzen, Einsatzgebieten, auf Übungen im In- und Ausland. Sie nehmen diese Härten auf sich, weil sie wissen, dass die Zeitenwende mehr als nur eine Floskel ist und dass Wachsamkeit der Preis der Freiheit ist. Es ist daher unsere Aufgabe als Politiker, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die durchaus erforderlichen Härten abgemildert werden und wir für unsere Soldaten nicht nur während der Dienstzeit, sondern auch nach erlittenen Verwundungen bestmögliche Betreuung und Fürsorge gewährleisten.

Der zunächst durch die Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf war zwar grundsätzlich geeignet, die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu erhöhen, doch es freut mich außerordentlich, dass wir in einem überfraktionellen Verfahren gemeinsam erhebliche Verbesserungen erzielen konnten. Uns als Union ging es dabei insbesondere um die zunehmende Angleichung der Versorgungsleistungen von verwundeten Zeit- und Berufssoldaten und die vollständige Auflösung der Konkurrenzregelung von der Alarmierungszulage mit weiteren Zulagen, d.h. dass die Soldaten die Zulage gerecht und vollständig ausbezahlt bekommen. 

Für die CDU/CSU und unsere ehemaligen Soldatinnen und Soldaten ist es ebenfalls besonders erfreulich, dass unserer alten Forderung nach einem vollständigen Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen entsprochen werden konnte. Diese Forderung wurde noch vor einem Jahr von der Ampel abgelehnt. 

Wir werden dem Gesetz im Bundestag so zustimmen und freuen uns, dass es uns allen gelungen ist, für die Truppe, ob in Litauen, in Deutschland oder an allen anderen Orten der Welt bedeutende Verbesserungen durchsetzen zu können und vor allem auch unserer Verantwortung gegenüber Versehrten besser gerecht werden zu können. Heute bzw. auch übermorgen nach dem Parlamentsbeschluss ist ein guter Tag für die Bundeswehr.“

Kerstin Vieregge: „Dank des Einsatzes der Union wurden entscheidende Fortschritte bei der Versorgung und Absicherung einsatzgeschädigter Soldaten erzielt. Ein großer Erfolg: Berufssoldaten, die als Soldat auf Zeit verwundet wurden, erhalten im Falle einer Dienstunfähigkeit künftig die gleiche Versorgung wie ihre Kameraden, die bereits als Berufssoldat verwundet wurden. Damit wird eine langjährige Forderung der Veteranenbewegung erfüllt und eine offensichtliche Ungerechtigkeit endlich beseitigt. Zusätzlich erhalten dienstunfähig ausgeschiedene Soldaten auf Zeit künftig eine Kompensationszahlung von 50.000 Euro + 7.500 Euro pro vollendetem Dienstjahr vor der Verwundung, statt wie bisher 30.000 Euro + 6.000 Euro pro vollendetem Dienstjahr. 

Auch wenn diese Änderungen noch nicht die vollständige Gleichstellung der Versorgungsansprüche aller Statusgruppen bedeuten, ist dies ein wichtiger Schritt. Wir als CDU/CSU werden uns in der kommenden Legislaturperiode weiter für eine grundlegende Reform des Konstrukts ‚Soldat auf Zeit‘ einsetzen.“